Mitteilung vom: 18. August 2022

Was läuft in Langenbruck

Mitteilung vom: 11. August 2022

Stille Wahl Sozialhilfebehörde - Eingang Kandidatur stille Wahl
Beschlüsse der Bürgergemeindeversammlung vom 16. Juni 2022
Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung 16. Juni 2022
Was läuft in Langenbruck

Mitteilung vom: 04. August 2022

Was läuft in Langenbruck

Mitteilung vom: 04. August 2022

Mitteilung vom: 28. Juli 2022

Die anhaltende Trockenheit und die Wetterprognosen der kommenden Tage werden die Gefahr von Flur- und Waldbränden weiter verschärfen. Deshalb gilt ab sofort: Das Entfachen von offenen Feuern und das Abbrennen von Feuerwerk ist auf dem ganzen Gemeindegebiet bis auf Weiteres nicht gestattet.

Mitteilung vom: 26. Juli 2022

Im Kanton Basel-Landschaft herrscht weiterhin akute Trockenheit. Die Waldbrandgefahr ist aktuell auf Gefahrenstufe 4 (gross). Hinsichtlich des baldigen Nationalfeiertags mahnt der Kantonale Führungsstab im Siedlungsgebiet zum vorsichtigen Umgang mit Feuerwerk. Der Abstand zum Wald muss mindestens 200 Meter betragen. Ausserdem gilt seit vergangener Woche ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern. 

Weil es in den vergangenen Wochen wenig Niederschläge gegeben hat und die Temperaturen weiterhin hoch sind, sind die Wasserstände in Bächen und Flüssen extrem tief und die Böden im Wald sowie auf den Feldern sehr trocken. Es ist weiterhin kein ergiebiger Niederschlag in Sicht. Die Waldbrandgefahrenstufe ist auf Stufe 4 (gross). Bereits kleine Funkenwürfe können Brände entfachen. 

  • Hinsichtlich des Nationalfeiertags mahnt der Kantonale Führungsstab auch im Siedlungsgebiet zum vorsichtigen Umgang mit Feuerwerk. Der Abstand zum Wald muss mindestens 200 Meter betragen.
  • Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist generell verboten. 
  • Es ist zudem verboten im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen (Mindestabstand 50 Meter). Dies gilt neu für selbst mitgebrachte Grills aller Art (Holz-/Kohle-/Einweg/Gasgrills etc.).
  • Der Abstand zum Wald von Höhen- und 1. Augustfeuern muss mindestens 200 Meter betragen (neue Bestimmung per 26. Juli 2022).
  • Es ist verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen. 
  • Bei starkem Wind im Freien kein Feuer machen (gefährlicher Funkenflug). 

Für Rückfragen:  
Zum Thema Wald: Ueli Meier, Amt für Wald beider Basel (VGD), Telefon 061 552 56 51 
Zum Thema Fisch: Holger Stockhaus, Amt für Wald beider Basel (VGD), Telefon 061 552 59 95 

Mitteilung vom: 22. Juli 2022

Was läuft in Langenbruck

Mitteilung vom: 19. Juli 2022

Die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft ist aktuell gross (neu Waldbrandgefahrenstufe 4). Der Kantonale Führungsstab hat ab morgen Dienstag, 19. Juli 2022, ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern erlassen. Hinsichtlich des baldigen Nationalfeiertags mahnt der Kantonale Führungsstab bereits jetzt im Siedlungsgebiet zum vorsichtigen Umgang mit Feuerwerk. Der Abstand zum Wald muss mindestens 200 Meter betragen. 

Mitteilung vom: 15. Juli 2022

Folgende Verhaltenshinweise sind zu beachten:

• Grillfeuer nur in bestehenden Feuerstellen entfachen. 
• Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen. 
• Die Anweisungen der lokalen Behörden unbedingt befolgen! 
• Feuer vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig löschen
• Bei starkem oder böigen Wind auf Feuer verzichten. 
• Keine Raucherwaren wegwerfen. 
• Kein Waldrestholz nach einer Schlagräumung verbrennen. 

Mitteilung vom: 14. Juli 2022

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Was läuft in Langenbruck