Allgemeines Feuerverbot in Langenbruck (hier klicken)

Mitteilung von

14. April 2020

Die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft ist momentan gross (Waldbrandgefahrenstufe 4).

Der Gemeinderat spricht für Langenbruck aus Gründen der gebotenen Sicherheit das allgemeine Feuerverbot im ganzen Gemeindeeinzugsgebiet aus. Es ist somit verboten ein Feuer im Wald und in Waldesnähe zu entfachen.

Diese schärfere Massnahme ergibt sich aus Entscheidungen zur Waldbrandgefahr sowie jener zur Corona Krise.

Weitere Informationen finden Sie in der untenstehenden Medienmitteilung.