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Mitteilung von

11. Dezember 2020

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. Dezember 2020 seine Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus verstärkt. Ziel ist, die Anzahl Kontakte weiter zu reduzieren und Menschenansammlungen zu vermeiden.

Ab 12. Dezember gilt neu schweizweit:

  • Geschlossen ab 19 Uhr sind Restaurants und Bars.
  • Geschlossen ab 19 Uhr sowie an Sonntagen/Feiertagen sind Läden und Märkte, Freizeit- und Sporteinrichtungen sowie Museen und Bibliotheken.
  • Verbot von Veranstaltungen - Ausnahmen: Gottesdienste, Beerdigungen, politische Kundgebungen, Versammlungen der Legislative.
  • Verboten sind sportliche und kulturelle Aktivitäten mit mehr als 5 Personen - Ausnahmen für Kinder- und Jugendliche, Profisport und - kultur bleiben bestehen.
  • Diese Massnahmen gelten bis zum 22. Januar 2021

Weiterhin gilt:

  • Ausgedehnte Maskenpflicht
  • Treffen im öffentlichen Raum mit max. 15 Personen
  • Private Treffen mit max. 10 Personen
  • Regeln für Restaurants
  • Discos und Tanzlokale geschlossen
  • Zwei-Haushalte-Regel (Empfehlung)
  • Fernunterricht an Hochschulen
  • Regeln für Skigebiete (Kantonale Bewilligung)
  • Homeoffice (Empfehlung)
  • Beschränkte Anzahl Kunden in Läden
  • Gemeinsamer Gesang nur in Familie und Schule
  • Kontakte reduzieren
  • Handhygiene beachten
  • Masken tragen
  • Abstand halten

Wichtige Hinweise:

  • In bestimmten Kantonen gelten strengere Regeln
  • Beachten Sie die Abstandsregel oder den Schutz der Maske auch bei Gesprächen am Gartenhag
  • Langenbruck verzeichnet zurzeit 27 aktiv infizierte Personen.
  • Die Anzahl Fälle der letzten 14 Tage pro 100`000 Einwohner/innen liegt in Langenbruck bei 1253 (!)

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