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Mitteilung von

22. April 2020

Bekanntlich hat der Bundesrat den Notstand bis zum 26. April angesetzt. Anschliessend soll die Rückkehr zur Normalität in 3 Schritten erfolgen. Es gilt jedoch weiterhin die Hygienemassnahmen des BAG einzuhalten.

Was heisst die Lockerung für Langenbruck:

  • 27. April
    - Coiffeurgeschäfte, Physiotherapien, Massagen dürfen bei einer Einhaltung der Hygienevorschriften wieder öffnen.
    - Baumärkte und Gartencenter in der Umgebung können ebenfalls wieder öffnen.
    - Restaurants in und um Langenbruck bleiben vorerst weiterhin geschlossen.
     
  • 11. Mai
    - Es ist vorgesehen die obligatorische Schule wieder zu öffnen.
    - Es ist ebenfalls vorgesehen die Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung auf Normalbetrieb zu setzen.
    - Vorgesehen ist auch, dass die Entsorgungsstelle gemäss den bisherigen Öffnungszeiten (Mittwoch/Samstag) geöffnet wird.
    - Der Freiwilligendienst wird noch weiterhin seine Dienste anbieten, da für die Risikogruppen weiterhin die Bestimmungen des BAG gelten.
     
  • Weiteres
    - Da das Versammlungsverbot bis mindestens 8. Juni gilt, muss leider auch der Banntag vom 21. Mai abgesagt werden.

Ob die Lockerungsmassnahmen so wie geplant stattfinden können, hängt stark mit dem weiteren Verlauf der Coronakrise zusammen. Lasst uns also gemeinsam weiterhin an die Massnahmen halten und freuen wir uns auf eine sichere Rückkehr zur Normalität.