Was gehört in die Papiersammlung?

Unsere Sammlung darf enthalten:

  • Zeitungen
  • Couverts
  • Heftli/Illustrierte
  • Notizpapier
  • Telefonbücher
  • Prospekte
  • Bücherseiten ohne Einband
  • Couverts aus Karton und Wellpappe (bitte flach drücken)
  • Computerlisten
  • Fotokopien
  • Korrespondenzpapier
  • Packpapier
  • Zeitungsbeilagen
  • Recyclingpapier

Unsere Sammlung darf nicht enthalten:

  • Blumenpapier
  • Filterpapiere
  • Haushaltspapier
  • Kohlepapier
  • Papierwindeln
  • Suppenbeutel
  • Futtermittelsäcke
  • Beschichtetes Geschenkpapier
  • Papiertaschentücher
  • Milch- und Fruchtsaftverpackungen (beschichtet)
  • Waschmitteltrommeln
  • Nicht papierhaltige Abfälle
  • Tragtaschen aus Papier
  • Etiketten
  • Fototaschen
  • Kleber
  • Papierservietten
  • Teerpapier
  • Teebeutel
  • Zementsäcke

Kunststoffe
Wir waren die erste Gemeinde, die eine Plastiksammlung angeboten haben. Kunststoffe werden in den verschiedensten Bereichen eingesetzt und sind eine sehr heterogene Stoffgruppe. Während PET-Getränkeflaschen und leere Plastikflaschen recyclet werden können, ist das längst nicht bei allen Kunststoffprodukten und –verpackungen der Fall. Was heute separat gesammelt werden kann und was nicht und weshalb, ist im Faktenblatt erklärt.

PET-Sammelstelle
Seit dem 1. Mai 2017 ist die PET-Sammelstelle bei der VOLG-Filiale in der Dorfgasse. Zu diesem Thema können Sie auch ein interessantes Video anschauen.

Grüngutentsorgung

Die Grüngutentsorgung dient der Abholung von Gartenmaterial und ist für Küchenabfälle ungeeignet. Auch Kaninchenmist und Katzenstreu ist für eine saubere Kompostierung ungeeignet.

 

 

Downloads

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns persönlich am Schalter abmelden.

E-Umzug
Einwohnerinnen und Einwohner sowie Weg- und Neuzuziehende können sich ab sofort rund um die Uhr bequem online an-, ab- und ummelden. Um den Dienst zu nutzen, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein. Personen mit Aufenthalt können diesen Dienst nicht nutzen. 

Den Umzug können Sie unter dem folgenden Link vornehmen: www.eumzug.swiss

Ausländer

Wir bitten Sie, den Ausländerausweis mitzubringen.

Bei einer Abreise ins Ausland ist uns dies so früh wie möglich und persönlich am Schalter zu melden. Schweizerinnen und Schweizer müssen sich nach der Abmeldung bei Ihrer Wohngemeinde bei der schweizerischen Vertretung anmelden. Unter dem Link www.eda.admin.ch finden Sie die schweizerischen Vertretungen im Ausland. Bitte lesen Sie für weitere Informationen unbedingt noch das Merkblatt für Auslandschweizer.

Oberbaselbieter Zeitung OBZ
Rheinstrasse 3
4410 Liestal
061 927 29 00

Link zur Webseite

Sie sind neu in unsere Gemeinde gezogen? Dann herzlich willkommen in Langenbruck

Haben Sie daran gedacht, sich bei Ihrer ehemaligen Wohngemeinde abzumelden? Wenn ja, hat Ihre Anmeldung bei uns innert 14 Tagen seit Ihrem Zuzug am Schalter der Einwohnerdienste zu erfolgen. Damit wir Sie in unser Einwohnerregister aufnehmen können, benötigen wir folgende Unterlagen:

E-Umzug
Einwohnerinnen und Einwohner sowie Weg- und Neuzuziehende können sich ab sofort rund um die Uhr bequem online an-, ab- und ummelden. Um den Dienst zu nutzen, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein. Personen mit Aufenthalt können diesen Dienst nicht nutzen. 

Den Umzug können Sie unter dem folgenden Link vornehmen: www.eumzug.swiss

Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger
Heimatschein  oder Personenstandsausweis (wenn vorhanden)
Familienbüchlein (falls verheiratet, geschieden mit Kindern) 
AHV-Nummer (Versicherungskarte)
Ausweis der Krankenversicherung
Mietvertrag der Wohnung (ohne diesen können wir keine Anmeldung vornehmen)
Untermietvertrag mit Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung oder Eigentümer (ohne diesen können wir keine Anmeldung vornehmen)
Reisepass oder ID-Karte

Aufenthalter in Langenbruck
Reisepass und ID-Karte
Heimatausweis / Bescheinigung Aufenthalt

Ausländische Staatsangehörige
Zuzug aus dem Kanton Basel-Landschaft:
Reisepass
Ausländerausweis
Familienbüchlein (falls verheiratet)
AHV-Nummer
Krankenversicherungsnachweis
Miet- oder Untermietvertrag der Wohnung (ohne diesen können wir keine Anmeldung vornehmen)

Zuzug aus einem anderen Kanton:
Wie oben sowie zusätzlich zwei neue Passfotos

Zuzug vom Ausland:
Zusicherung des Amt für Migration
Gültiger Reisepass
Arbeitsvertrag
Krankenversicherungsnachweis
Miet- oder Untermietvertrag der Wohnung (ohne diesen können wir keine Anmeldung vornehmen)

Oeffnungszeiten der Verwaltung
siehe unten

 

Adresse des RAV Liestal
RAV Liestal Tel: +41 61 552 07 00
Eichenweg 6 Fax: +41 61 552 07 01
4410 Liestal Mail: rav.liestal@bl.ch

Öffnungszeiten
Mo bis Do: 08.00 – 12.00 Uhr, 14.00 – 17.00 Uhr
Fr 08.00 – 12.00 Uhr, 14.00 – 16.30 Uhr

Öffentlicher Verkehr
Bus Nr. 78 oder 81, Station Schildareal

Individualverkehr
GPS Koordinaten: N: 47° 29‘ 26‘‘, E 7° 43‘ 41‘‘
Bitte parkieren Sie auf den Parkplätzen vor dem Haus Eichenweg Nr. 6 oder auf den offiziellen Besucher-Parkplätzen des Schild-Areals Plätze

Link zu der Webseite

Neues Vorgehen für die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung (RAV)
Ab dem 1. März 2017 erfolgt die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung und/oder zum Bezug von Arbeitslosenentschädigung nicht mehr bei der Gemeinde, sondern direkt beim RAV.

Bitte melden Sie sich persönlich, innert eines Arbeitstages beim RAV. Folgende Unterlagen werden benötigt:

- Personalausweis (ID oder Pass)

- Sozialversicherungsausweis (AHV Karte) oder Krankenversicherungsausweis

- Ausländerausweis (Nur für ausländische Personen)

 

 

Baubegehren für Kleinbauten

gemäss kleinem Baubewilligungsverfahren der Gemeinde RBV § 92.

  1. Gemäss § 92 der Verordnung zum kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBV) wurde die Bewilligung für Kleinbauten innerhalb dem Baugebiet an die Gemeinden abgeben. Bewilligungsbehörde ist der Gemeinderat.
  2. Als Kleinbauten gelten freistehende Gerätehäuschen, Treibhäuser, und dergleichen ohne Feuerungsanlagen mit einer maximalen Grundfläche von 12.00 m2 und einer Höhe von nicht mehr als 2.50 m ab bestehendem Terrain. Diese Gebäudefläche wird nicht zur Bebauungsziffer gezählt.
    1. Kleinbauten bis zu einer Fläche von 1.00 m2 und einer maximalen Höhe von 1.20 m sind nicht bewilligungspflichtig.
  3. Der Abstand zu den Parzellengrenzen muss mind. 2.00 m betragen.
    1. Mit schriftlicher Zustimmung des Nachbarn kann die Kleinbaute beliebig nahe an die Grenze gestellt werden.
    2. Stimmt ein Nachbar einer Kleinbaute mit geringerem Grenzabstand zu, erhält er gleichzeitig das Recht eine vergleichbare Baute mit demselben Grenzabstand an der gegenüberliegende Stelle auf seiner Parzelle zu errichten.
    3. Das Näher- und Grenzbaurecht muss vor der Baueingabe im Grundbuch eingetragen werden. Der Bewilligungsbehörde ist eine Bestätigung des Grundbuchamtes über die Eintragung zuzustellen.
  4. Baulinien müssen grundsätzlich eingehalten werden. In Spezialfällen (z.B. Velounterstand, Carport, etc.) sind Ausnahmen möglich, sofern der Standort nicht verkehrsbehindernd ist.
  5. Im übrigen gelten die Bau- und Zonenvorschriften der Gemeinde Langenbruck.
  6. Ein Abstand zu den eigenen Gebäuden ist nicht nötig.

Hinweise zu Anforderungen und Eingabe

Anforderungen
Für eine Baueingabe sind folgende Unterlagen mitzuliefern:

  1. Vollständig ausgefülltes und mit den notwendigen Unterschriften (Gesuchsteller, Grundeigentümer, Nachbarn) versehenes Formular Baubegehren der Gemeinde Langenbruck.
  2. Situationsplan 1:500 mit eingetragenem und vermasstem Standort zu den Nachbarparzellen, zu allfälligen Baulinien, zum Waldrand, den eigenen Gebäuden und allfälligen internen Wasserleitungen (2-fach).
    Der Situationsplan kann beim Ingenieurbüro Jermann AG,
    info@jermann-ag.ch angefordert werden.(Situationspläne ohne Unterschrift könnten Sie auch kostenlos, auf der GIS-Seite, unter www.geo.bl.ch „Geo View BL“ starten herunterladen. Der Inhalt der Pläne kommt vom Geometer nur der Rahmen um den Plan ist von der GIS-Fachstelle)

  3. Grundriss und Fassadenskizzen oder Prospekte mit Angaben der Höhen- und den Längenabmessungen der Kleinbaute (2-fach).

Eingabe

  1. Entsprechende Gesuche sind mit den vorerwähnten Unterlagen versehen an die Gemeinde Langenbruck, 4438 Langenbruck einzureichen. Es können ergänzende Unterlagen verlangt werden.
  2. Können die Unterschriften der benachbarten Grundeigentümer/innen nicht beigebracht werden, müssen die Nachbarn durch die Gemeinde Langenbruck schriftlich benachrichtigt werden (Planauflage).
  3. Die Nachbarschaft kann innert 10 Tagen seit der Orientierung Einsprache erheben.
  4. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen, welche an die Baurekurskommission Basel-Landschaft weitergezogen werden können.
  5. Sind keine Einsprachen eingegangen und das Baugesuch rechtlich in Ordnung wird die Baubewilligung mit den notwendigen Bedingungen erteilt.

Für weitere Auskünfte oder einen Augenschein steht Ihnen der zuständige Gemeinderat gerne zur Verfügung.

Die Bestimmungen der Raumplanungs- und Baugesetzgebung über Baubeginn, Baueinstellung sowie über die Verpflichtung, rechtswidrige oder entgegen den genehmigten Plänen erstellte Bauten und Anlagen entfernen bzw. abändern zu lassen, gelten entsprechend. Zuständig für den Vollzug ist der Gemeinderat (§ 92 RBV ).

 

Hilfe annehmen - heisst sich selbst helfen. Man kann nicht immer alles alleine schaffen

Zuhause bleiben, so lange wie möglich!
Scheuen Sie sich nicht, Hilfe beizuziehen. Es gibt eine ganze Palette von Hilfsangeboten für die Alltagsbewältigung, welche Ihnen ermöglichen, trotz Altersgebrechen lange und autonom in den eigenen vier Wänden zu bleiben.

Informations- und Beratungsstelle für Altersfragen
Das neue Altersbetreuungs- und Pflegegesetz § 15 sieht vor, dass die Versorgungsregionen eine Beratungsstelle rund um die Fragen des Alters anbieten. Für die Versorgungsregion Waldenburgertal plus übernimmt Pro Senectute beider Basel diese Funktion.

Die bekannte Non-Profit-Organisation setzt sich in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft seit jeher und mit umfangreichen Dienstleistungen für das Wohl älterer Menschen ein, damit möglichst lange ein aktives und selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden möglich ist.  

Frau Regula Jaeger von Pro Senectute freut sich sehr, die Einwohner der Versorgungsregion Waldenburgertal plus umfassend und kompetent zu Fragen rund ums Alter zu beraten. Die Beratungen finden telefonisch oder persönlich statt, mögliche Orte sind am Standort von Pro Senectute in Liestal oder nach Wunsch auch zuhause.

Möchten Sie ein persönliches Gespräch vereinbaren? Pro Senectute freut sich über Ihre Kontaktaufnahme und steht Ihnen für die Terminreservation von Montag bis Freitag, 8 – 12 Uhr und 14 – 17 Uhr zur Verfügung.

Kontaktdaten:
Informations- und Beratungsstelle VRWB+
Pro Senectute beider Basel
Frau Regula Jaeger
Beratungsstelle Liestal
Bahnhofstrasse 4
4410 Liestal

Mail: beratung@ibs-wplus.ch
Telefon: 061 927 92 55
Mo. – Fr. 8 - 12 Uhr und 14 – 17 Uhr

 

Für die Brunnmeisterei ist die Firma Heinis AG, Hölstein, beauftragt

Während den Bürozeiten Tel. 061 726 64 22

Ausserhalb den Bürozeiten Notfallnummer Tel. 079 538 18 04

Wasser

Logo

Unsere Gemeinde ist Mitglied des Vereins Tagesfamilien Oberes Baselbiet.

1987 haben sich 14 Tagesmüttervereine aus dem Kanton Basel-Landschaft und der Tagesmütterverein von Basel-Stadt zu einer Interessengemeinschaft zusammengeschlossen. Im Jahr 1993 wurden in den neu erarbeiteten Statuten die Aufgaben und Ziele der IG wie folgt aufgenommen: Die rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Mitgliedervereine sollen unterstützt und damit ein optimales Fremdbetreuungsangebot in der Region gewährleistet werden. Bereits 1994 sind in der IG 20 Mitgliedervereine zusammengefasst.

Link zur Webseite des VTOB

 

Elternforum Region Liestal

Wir setzen uns seit 41 Jahren für die Bedürfnisse von Familien, Kindern und Eltern in der Region ein. Mit viel ehrenamtlichem Engagement gestalten wir jedes Schuljahr ein attraktives Programm und bieten so eine Plattform für Familien und deren Anliegen. Das Programm wird den Vereinsmitgliedern zugestellt, sowie in Primarschulen, Kindergärten, Spielgruppen und anderen Organisationen verteilt.

Die Veranstaltungen umfassen die Sparten «Aktivitäten für Familien», «Erziehung», «Kinder und Jugendliche», «Kreativität» sowie «Persönlichkeitsentwicklung» und werden von ausgebildeten Fachleuten durchgeführt. Die Kursteilnahme ist unabhängig von einer Mitgliedschaft im Elternforum Region Liestal. Vereinsmitglieder profitieren jedoch mit einem Jahresbeitrag von nur CHF 25.00 bei jedem Kursbesuch von einer attraktiven Preisreduktion.

Wir wünschen Ihnen viel Freude mit unserem aktuellen Kursprogramm und hoffen, Sie bei einer Veranstaltung begrüssen zu dürfen.

Link zum Kursprogramm


Familien-, Erziehungs- und Jugendberatung Region Liestal und Oberer Baselbiet

Kostenlose Unterstützung bei Familien- und Erziehungsproblemen sowie Jugendberatung.

Link zur Webseite der Birmann-Stiftung

GGS Netz AG

Die ggs netz ag hat auf den 01. Oktober 2014 das TV-Kabelnetz der Gemeinde Langenbruck mit rund 220 Kabelanschlüssen übernommen. Die bisherige Betreiberin war die Fernsehgenossenschaft Langenbruck. Die ggs netz ag mit Sitz in Oensingen wird das Netz für Internet, TV und Telefonie auf ein moderneres Kabelnetz mit 1,0 GHz und entsprechender Glasfaser-Erweiterung schrittweise ausbauen.
Die Haushalte werden weiterhin mit der Produktepalette von Quickline bedient. Von der ggs netz ag wurden insgesamt 760 Kabelanschlüssen übernommen.

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter:
www.ggs.ch

ggs netz ag
Bienkenstrasse 24
4702 Oensingen
Telefon 062 530 40 50
 

WD-Regionet AG, Balsthal / Hotline 062.386.80.20
www.wd-regionet.ch

Das Netz wird modernisiert. Gewisse Programme können nur mit neueren Fernsehgeräten empfangen werden.

 

Feuerwehrnotruf 118

Als modern ausgerüstete Ortsfeuerwehr möchten wir uns kurz vorstellen. Zur Zeit besteht sie aus ca. 25 AdF (Angehörige der Feuerwehr und Herz-Notfallgruppe), welche sich rund um die Uhr für die Sicherheit der Bevölkerung in unserer Gemeinde Langenbruck und Bärenwil einsetzen. Das Ersteinsatzfahrzeug Defender und das moderne TLF (Tanklöschfahrzeug) stehen der motivierten Mannschaft für die Brandbekämpfung zur Verfügung. Das Magazin befindet sich im Gemeindehaus.

Kommandant:
Ueli Roth
Wannenhof
Teil. 079 249 29 56
Mail: feuerwehr@langenbruck.ch

Jahresprogramm 2022

Mannschaft anlässlich der Hauptübung 2018
Mannschaft 2018

Freiwilligen Fahrdienst Waldenburgertal

Nat. 079 905 44 44

Freiwillige Fahrerinnen und Fahrer unseres Vereins stehen allen Personen der Gemeinden Langenbruck - Waldenburg - Oberdorf - Liedertswil - Niederdorf - Bennwil - Hölstein - Lampenberg und Ramlinsburg zur Verfügung, die aus gesundheitlichen oder anderen triftigen Gründen die öffentlichen Verkehrsmittel nicht benützen können.

Das Fahrdienst-Angebot ist für planbare Einsätze (48 Std. im Voraus), nicht aber für Notfälle gedacht.

Gebühren für das Halten von Hunden 2017

a) für einen Dorfhund pro Jahr Fr. 120.00
b) für einen Hund pro Landwirtschaftsbetrieb pro Jahr (kantonales Gesetz) gratis
c) für jeden zusätzlichen Dorf- /Hofhund pro Jahr Fr. 120.00
d) für gewerbsmässige Zucht nach § 8 Grundbewilligung sowie jährliche Gebühren wie a/c Fr. 500.00
 

Gebühren Frischwasser 2017

pro m3 Fr. 2.70 + MwSt.
Uhrenmiete Fr. 35.00 + MwSt.
Grundtaxe pro Haushalt Fr. 145.00 + MwSt.
 

Gebühren Abwasser 2017

pro m3 Fr. 2.45 + MwSt.

Empfehlungen

Wasserhärte

  • 21° fH

Waschempfehlung

Dosieren von

  • Enthärter für 21° fH
  • oder Basiswaschmittel für 0 - 15° fH

 

Gebührenansätze:

Gelegenheitswirtschaftsbewilligung:

Veranstaltungen

Bis 100 Personen/Plätze

Fr. 50.-/Tag

 

Bis 500 Personen/Plätze

Fr. 100.-/Tag

 

Bis 1'000 Personen/Plätze

Fr. 200.-/Tag

 

Bis 2'000 Personen/Plätze

Fr. 300.-/Tag

 

Bis 5'000 Personen/Plätze

Fr. 400.-/Tag

 

Ab 5'000 Personen/Plätze

Fr. 500.-/Tag

Für alkoholfreie Betriebe können die Gebühren bis 50 % reduziert werden. Gemeinnützigen Gelegenheitswirtschaften kann die Bewilligungsgebühr teilweise oder ganz erlassen werden.

 

Freinachtbewilligung:

Freinacht

Bis 01.00 Uhr

Fr. 30.- pro Freinacht

 

Bis 02.00 Uhr

Fr. 30.- pro Freinacht

 

Bis 03.00 Uhr

Fr. 40.- pro Freinacht

 

Bis 04.00 Uhr

Fr. 45.- pro Freinacht

 

Bis 05.00 Uhr

Fr. 50.- pro Freinacht

 

   

Auflage zum Jugendschutz:

Seit dem 1. Mai 2002 gelten gemäss Lebensmittelverordnung des Bundes gesamtschweizerisch einheitliche Regelungen betreffend der Abgabe alkoholischer Getränke.

Gemäss Art. 37a der vorerwähnten Bundesverordnung dürfen einerseits keine alkoholhaltigen Getränke an unter 16-Jährige abgegeben werden und andererseits müssen am Verkaufspunkt deutlich sichtbare Schilder angebracht werden, welche auf diese und die Bestimmungen des eidgenössischen Alkoholgesetzes hinweisen.

Um diesen "Jugendschutzbestimmungen" betreffend Verkauf und Ausschank von alkoholischen Getränken gerecht zu werden, bitten wir Sie, das beiliegende Plakat und je nach Grösse ihres Anlasses weitere selbsterstellte Kopien, in den Festräumlichkeiten aufzuhängen und entsprechende Hinweise auf den Getränkekarten anzubringen . Gleichzeitig bitten wir Sie, Ihr Verkaufs- und Servicepersonal zu instruieren, dass die gesetzlichen Bestimmungen unbedingt eingehalten werden müssen und auch Ausweise verlangt werden dürfen.

 

Identitätskarte (IDK)

IDK-Antrag
Wer eine IDK benötigt, beantragt diesen bei unserer Einwohnerkontrolle. Minderjährige oder Bevormundete müssen in Begleitung ihres gesetzlichen Vertreters vorsprechen.

Formalitäten
Mitzubringen sind die alte IDK. Ein Passfoto wird nicht mehr benötigt, da dies auf der Verwaltung direkt erledigt wird. Die IDK ist sofort zu bezahlen.

Ausstellungsdauer
Die Ausstellung einer IDK dauert etwa 10 Arbeitstage.

Lieferung
Die IDK wird von der Herstellerfirma mit eingeschriebener Post direkt zugestellt.

Gültigkeitsdauer
Personen bis 18. Altersjahr: 5 Jahre
Personen ab 18. Altersjahr: 10 Jahre

IDK-Verlust
Die Inhaberin oder der Inhaber eines Ausweises hat einen Verlust der örtlichen Polizei mit Angabe von IDK-Nummer und Ausstelldatum anzuzeigen. Diese Verlustmeldung muss bei der Antragsstellung eines neuen Ausweises abgegeben werden.

Gebühren
IDK für Kinder Fr. 35.00 inkl. Portokosten
IDK für Erwachsene Fr. 70.00 inkl. Portokosten

Reisepass

Informationen zum Reisepass

Mit der Jagdaufsicht ist die Jagdgesellschaft Langenbruck beauftragt.

Folgende Herren sind mit dieser Aufgabe betraut:

Karsten Lasch
Bärenwilerstrasse 2, Langenbruck
Handy 076 249 45 78

Hans Jakob Schneider
Hof Wald, Langenbruck
Tel. 062 390 11 87
Handy 076 468 19 07


Die Aufgaben für die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden ergeben sich aus Bundesrecht (Zivilgesetzbuch: ZGB) sowie aus kantonalem Recht (Gesetz über die Einführung des Zivilgesetzbuches BL: EG ZGB). Die KESB ist für sämtliche erstinstanzliche Entscheide im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes zuständig und hat folgende Aufgaben:

  • Umfassende Abklärungen bei Anträgen und Gefährdungsmeldungen betreffend Kinder und Erwachsene
  • Anordnung, Abänderung und Aufhebung von Beistandschaften für Erwachsene
  • Anordnung, Abänderung und Aufhebung von fürsorgerischen Unterbringungen mit gemeinsamem Pikettdienst aller sechs KESB
  • Anordnung, Abänderung und Aufhebung von Kindesschutzmassnahmen
  • Ernennung und Entlassung sowie Instruktion von Mandatsträgern und Mandatsträgerinnen
  • Prüfung von Berichten und Rechnungen der Mandatsträger und Mandatsträgerinnen
  • Prüfung und Auslegung von Vorsorgeaufträgen und Patientenverfügungen
  • Prüfung der gesetzlich vorgesehenen Vertretungen (gesetzliche Vertretung durch den Ehegatten oder durch den eingetragenen Partner, gesetzliche Vertretung bei medizinischen Massnahmen)
  • Prüfung und Genehmigung zustimmungsbedürftiger Geschäfte
  • Prüfung und Genehmigung der Sterilisation bei Urteilsunfähigen
  • Prüfung und Genehmigung der gemeinsamen elterlichen Sorge
  • Feststellung der Vaterschaft für Kinder unverheirateter Eltern
  • Regelung des persönlichen Verkehrs zwischen Eltern und Kindern
  • Bewilligung der Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption
  • Beschwerdeinstanz betreffend Beschränkungen der Bewegungsfreiheit und betreffend Handlungen und Unterlassungen des Mandatsträgers oder der Mandatsträgerin
  • Führen des Massnahmenregisters und Auskunftserteilung

 

KESB Frenkentaeler
Postfach 262
Hauptstrasse 22
4416 Bubendorf
Tel. 061 599 85 50
Fax 061 599 85 51
frenkentaeler@kesb-bl.ch

 

Haben Sie Fragen  zum Stillen, Ernährung, Entwicklung, Wachstum, Schlaf, Erziehung, Pflege, Gesundheit, Kontakt, Entlastung, Angebote und Kurse im Zusammenhang mit Ihren Kindern im Alter zwischen 0 - 5 Jahren. Dann steht Ihnen die Mütter- und Väterberatung für eine kostenlose Beratung zur Verfügung.

Frau Nadja Stöckli ist diplomierte Pflegefachfrau HF und Stillberaterin IBCLC. Seit mehr als 10 Jahren arbeitet sie auf der Wochenbettabteilung in einem Baseler Spital. Seit dem Jahr 2016 leitet sie dort ebenfalls den monatlichen Stilltreff.

Frau Nadja Stöckli
Tel. 079 691 97 49
nadja.stoeckli-rauner@bluewin.ch

Beratungsorte:
Langenbruck: Turnhalle, 1. OG, ehem. Arztzimmer, Erikaweg 2, 4438 Langenbruck
Waldenburg: Altes Schulhaus, EG, Trauzimmer, Hauptstrasse 36, 4437 Waldenburg

Die Beratungen an Ort werden nach Voranmeldung im Zeitfenster von 09.00 – 12.00 Uhr angeboten. Telefonische Beratungen sind ebenfalls möglich. Diese stehen Ihnen wöchentlich, jeweils dienstags und donnerstags, im Zeitfenster von 08.00 – 10-00 Uhr, zur Verfügung.

 

Polizei 117

Polizeiposten Waldenburg 061 553 49 77

Feuerwehr Notruf 118

Sanitätsnotruf 144

Rettungsflugwacht 1414

Vergiftungsnotfälle 145

Medizinische Notfallzentrale 061 261 15 15

 

Die ehemalige Uhrenfabrik Revue Thommen wurde von der Gemeinde Langenbruck erworben und sehr stilvoll und sanft renoviert.

Revue Langenbruck
Erikaweg 1, 4438 Langenbruck
Tel. 062 390 11 37
gemeinde@langenbruck.ch

Die «Revue» steht heute der Bevölkerung von Langenbruck und Bärenwil zur Verfügung und kann für Seminare, Präsentationen, kulturelle Anlässe, Retraiten, Klausuren etc. auch extern gemietet werden.

Revue

Grosser Versammlungssaal

Downloads

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe bildet das seit 1. Januar 2002 in Kraft getretene Sozialhilfegesetz des Kantons Basel-Landschaft. Das Ziel der Sozialhilfe ist die Erlangung oder Wiedererlangung der optimalen wirtschaftlichen und persönlichen Selbständigkeit der Betroffenen.

Sozialdienst Langenbruck
Postfach 17
4438 Langenbruck
Tel. 062 530 40 33
Mail: sozialdienst@langenbruck.ch
 
Öffnungszeiten Sozialdienst:
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung möglich!

Spitex

Herzlich Willkommen bei der Spitex Waldenburgertal

Die Spitex Waldenburgertal ist ein gemeinnütziger, privatrechtlicher Verein und verfügt über eine kantonale Betriebsbewilligung.

Unser Angebot richtet sich an die Einwohner und Einwohnerinnen von Bennwil, Hölstein, Lampenberg, Langenbruck, Liedertswil, NiederdorfOberdorf und Waldenburg. Die Leistungsvereinbarungen mit den jeweiligen Gemeinden regeln die Aufgaben sowie die Rahmenbedingungen.

Wir leisten bedarfsgerechte Hilfe und Pflege zu Hause in den Bereichen Grundpflege, BehandlungspflegeHauswirtschaft und Beratung.

Wir haben einen Versorgungsauftrag von den Gemeinden und kommen auch für ganz kurze Einsätze zu Ihnen.

Wir respektieren den persönlichen Raum, die unterschiedlichen Lebensformen und gehen wenn immer möglich auf die individuellen Wünsche und Bedürfnisse unserer Klienten ein. Wir unterstützen Menschen aller Altersgruppen mit akuten oder chronischen Erkrankungen, nach Unfällen, bei Mutterschaft, während der Rekonvaleszenz, in sozialen Krisensituationen, bei zunehmender Einschränkung durch das Alter und in der letzten Lebensphase. Dabei versuchen die Spitex-Mitarbeitenden das private Umfeld der Betroffenen wenn immer möglich in die Hilfe und Pflege mit einzubeziehen. Den Angehörigen bieten wir Unterstützung und Beratung an.

Dank Spitex-Leistungen können Betroffene trotz persönlicher Einschränkungen zu Hause in ihrer gewohnten Umgebung verbleiben oder früher von einem stationären Aufenthalt nach Hause zurückkehren. Unser Ziel ist dabei, die Selbstständigkeit der Klienten zu erhalten und zu fördern.

Wir sind 365 Tage im Jahr für Sie da! Rufen Sie uns unverbindlich an.

 

Haus- und Krankenpflegedienst Niederdorf
Tel. 061 965 24 00

Link zur Homepage der Spitex Waldenburgertal

 

 

Gemeindesteuer
56% der Staatssteuer

Feuerwehrpflichtersatz / Ersatzpflichtig (Männer und Frauen)
0.6% vom steuerbaren Einkommen
ab dem 21. Altersjahr bis zum 47. Altersjahr

Reformierte Kirchensteuer
0.75% vom steuerbaren Einkommen
0.075% vom steuerbaren Vermögen

Römisch-Katholische Kirchensteuer
9% der Staatssteuer

Steuern juristische Personen
55% Ertragssteuer der Staatssteuer
55% Kapitalsteuer der Staatssteuer

Die Wasserhärte in Langenbruck beträgt: 21° fH

Die Gemeinde Langenbruck gehört zusammen mit den Gemeinden Arboldswil, Bennwil, Bretzwil, Bubendorf, Hölstein, Lampenberg, Lauwil, Liedertswil, Lupsingen, Niederdorf, Oberdorf, Ramlinsburg, Reigoldswil, Seltisberg, Titterten, Waldenburg und Ziefen dem Zivilschutzverbund ARGUS an.

Kdt Zivilschutz: Christof Brügger
Hintergasse 20
4416 Bubendorf

061 935 90 83
079 730 76 22

Zivilschutz, Reg. Führungstab und Kommission:
argus.zivilschutz@bubendorf.swiss

Kommandant, Christof Brügger:
christof.bruegger@bubendorf.swiss