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Mitteilung von

19. Oktober 2020

Der Bundesrat hat gestern die für alle Kantone geltenden Massnahmen zu Covid-19 kommuniziert. Es steht den Kantonen frei erweiterte Massnahmen zur Eingrenzung des Virus zu ergreifen.

Wie werden die Massnahmen in Langenbruck umgesetzt?

  • Per sofort sind spontane Menschenansammlungen im öffentlichen Raum von mehr als 15 Personen verboten.
  • In öffentlich zugänglichen Innenräumen muss eine Maske getragen werden. Dies betrifft insbesondere alle Räumlichkeiten der Revue, der Mehrzweckhalle sowie Gemeindeverwaltung. Für Kindergarten und Schule gelten spezielle Bestimmungen. Diese werden von der Schulleitung kommuniziert.
  • Eine Maskentragpflicht besteht auch an Bushaltestellen.
  • In Restaurants und Bars darf nur im Sitzen konsumiert werden.

Der Infoanlass «Quartierplan Gärbi» von Dienstag, 20. Oktober findet statt. Anhand der Massnahmen besteht eine Maskentragpflicht. Auf den in der Einladung angemeldeten Apéro wird verzichtet. TeilnehmerInnen müssen sich in eine Teilnehmerliste eintragen.

Die EGV von Mittwoch, 21. Oktober findet ebenfalls statt. Auch hier gilt die Maskentragpflicht. Bringen Sie unbedingt den Abschnitt aus der Einladung mit.

Weitere Bestimmungen können dem Anhang entnommen werden. Bei Fragen können Sie sich an den Leiter Pandemie (claudio.rossi@langenbruck.ch / 079 469 67 72) wenden.