Vernehmlassung - Zonenvorschriften Siedlung, Mutation Trafostation (hier klicken)

Mitteilung von

26. November 2020

Die Gemeinde plant eine Anpassung des Zonenplans Siedlung beim Wohn- und Werkheim Sonnmatt. Dieses bereitet sich auf einen möglichen zukünftigen Ausbau vor und möchte die angrenzende Parzelle Nr. 761 erwerben. Darauf befindet sich eine Trafostation der EBL, für welche weiterhin ein Bedarf besteht. Da in den nächsten Jahren ohnehin eine Sanierung / Erneuerung der Trafostation ansteht, bietet sich eine Verlagerung an den Rand der heutigen Parzelle Nr. 240 bei einem flächengleichen Abtausch an. Die benötigte Fläche wird daher aus dem Quartierplanareal entlassen und in die Wohnzone umgezont. Wegen der Überschwemmungsgefahr muss auch eine Gefahrenzone Überschwemmung erlassen werden. Die mit der Planung beauftragte Sutter Ing. und Planungsbüro AG hat die neuen Planungsinstrumente Zonenplan Siedlung, Quartierplan Grundacker, Mutation Trafostation und Zonenreglement Siedlung, Mutation Trafostation entworfen.

Im Rahmen des gesetzlich festgeschriebenen Informations- und Mitwirkungsverfahrens orientiert der Gemeinderat nun die Einwohnerinnen und Einwohner über den Planungsentwurf und lädt sie zur Vernehmlassung ein.

Die Unterlagen können in der Zeit vom 27. November 2020 bis 18. Dezember 2020 während der Schalterstunden in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Gleichzeitig sind sie im Internet unter www.langenbruck.ch einsehbar. Eingaben können bis zum 19. Dezember 2020 in schriftlicher Form an die Gemeindeverwaltung gerichtet werden.

Nach Abschluss dieser Vernehmlassung wird die Planungsvorlage bereinigt und der Einwohnergemeindeversammlung zum Beschluss vorgelegt. Danach werden die neuen Planungsdokumente mit der regierungsrätlichen Genehmigung rechtsgültig.

Der Gemeinderat