15. April 2021 (hier klicken)

Mitteilung von

15. April 2021

Öffnungszeiten Pausenplatz
Der Rasenplatz bleibt aufgrund der anhaltenden Feuchtigkeit vorerst weiterhin für das Fussballspielen gesperrt. Sobald sich das Wetter ändert, wird der Rasen wieder freigegeben.
Der Gemeinderat bittet sehr darum, sich an die generellen Öffnungszeiten des Pausenplatzes zu halten:
Mo-Fr: 08.00 – 12.00 Uhr / 13.00 – 22.00 Uhr
Sa: 10.00 – 12.00 Uhr / 13.00 – 19.30 Uhr.
So: Hartplatz 13.30 – 18.00 Uhr / Grünflächen gesperrt.
Das Abspielen von Musik ist verboten und Tiere dürfen nicht mitgeführt werden.
Frau und Herr U. und A. Bader sind weisungsberechtigt und vom Gemeinderat beauftragt, die offiziellen Öffnungszeiten laut Benützungsreglement zu kontrollieren und durchzusetzen. Besten Dank für Ihr Verständnis.

Öffentliche Auflage der Bodenverbesserung 'Sammelprojekt Güterwege 2. Etappe'
Gestützt auf Art. 97 des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft vom 29. April 1998 (SR 910.1) und Art. 12 sowie Art. 12a-g des Bundesgesetztes über den Natur- und Heimatschutz vom 1. Juli 1966 (SR 451) legt die Gemeinde Langenbruck die Bodenverbesserung 'Sammelprojekt Güterwege 2. Etappe' vom 15. April bis 14. Mai 2021 öffentlich auf. Die Projektakten sind auf der Gemeindeverwaltung in Langenbruck (Tel. 062 390 11 37) zu den Schalteröffnungszeiten einsehbar. Berechtigte Personen und Organisationen können während der Auflagefrist beim Regierungsrat Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich, begründet, rechtsgültig unterzeichnet und eingeschrieben innert der Auflagefrist bis spätestens am 14. Mai 2021 (Datum Poststempel) an die Gemeindeverwaltung, 'Sammelprojekt Güterwege 2. Etappe', Kräheggweg 1, 4438 Langenbruck zu richten. Gemeinderat Langenbruck

Verkehrsanalyse Hauptstrasse
Im Dezember 2020 und Januar 2021 erhielten das Tiefbauamt Basel-Landschaft und die Verkehrspolizei BL Meldungen von in Langenbruck wohnenden Personen, wonach die beiden Trottoirs, im Bereich der Fahrbahnengstelle des Restaurants Ochsen, beim Begegnen von Fahrzeugen regelmässig befahren werden. Vorwiegend handle es sich dabei um Fahrzeuge des Schwerverkehrs.

Bei der im 2017 durchgeführten videobasierenden Verkehrsanalyse, wurde festgestellt, dass die Fahrzeugbegegnungen innerhalb der Engstelle in der Regel gut funktionierten, es jedoch in Einzelfällen bei Begegnungen, insbesondere bei gleichzeitig aneinander vorbeifahrenden schweren Fahrzeugen, zu Ausweichmanövern auf das Trottoir kommen kann. Da dies im Verkehrsanalysenbericht als nicht gravierend eingestuft wurde und zudem in Fahrtrichtung auch die notwendige Übersicht auf das jeweilige Trottoir gegeben war, haben damals die Fachstellen des Tiefbauamtes und die Verkehrspolizei auf weiterführende Massnahmen verzichtet.     

Die erneut eingegangenen Meldungen veranlassen jedoch, nach Ostern im Bereich der Engstelle einen Massnahmenversuch mit Leitbaken, welcher das Ausweichen und Befahren der Trottoirs verhindern soll, durchzuführen. Beim Versuch werden erneut Kameras, die das Verkehrsgeschehen während der Testphase festhalten, eingesetzt.

Nach Abschluss und Auswertung des Versuches werden die Fachstellen des Tiefbauamtes und die Verkehrspolizei über das weitere Vorgehen entscheiden.