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Mitteilung von

09. Dezember 2021

Kantonal verschärfte Massnahmen in der Kinderbetreuung

Das Wichtigste in Kürze (Details entnehmen sie bitte dem Dokument unten):

Für die Einrichtungen der Kinderbetreuung (Kindertagesstätten und schulergänzende Betreuung inkl. Mittagstische, Kinder- und Jugendheime) wurde eine Maskentragepflicht ab dem 8. Dezember 2021 für Erwachsene und Kinder ab der 5. Primarschulklasse beschlossen, welche bis auf Weiteres gilt. Die Verordnung sieht gut dokumentierte Ausnahmen vor, um die pädagogische Arbeit nach dem Bedarf der Kinder leisten zu können und zugleich möglichst gut zur Reduktion der Ansteckungen beitragen zu können. Genaueres ist den Eckwerten zu entnehmen.

Die Maskentragepflicht gilt für Tagesfamilien und Spielgruppen nicht, da sie in der kantonalen Verordnung nicht geregelt sind. Aus Sicht des Gesundheitsschutzes sollen die Distanz- und Hygieneregeln konsequent umgesetzt werden. Der Verband Kinderbetreuung Schweiz (kibesuisse) empfiehlt, dass Erwachsene wenn immer möglich Maske tragen. Für öffentlich zugängliche Innenräume – insbesondere auch in den Familienzentren – gilt die Maskenpflicht gemäss Bundesregelung.

Für Veranstaltungen in Familienzentren, bei denen auch Erwachsene anwesend sind (Offene Treffs, Gruppenangebote oder Kurse) gilt

  1. Für alle Veranstaltungen und Treffen in Familienzentren in Innenräumen gilt ab Montag, 6. Dezember, eine Zertifikatspflicht (3G: Geimpft, Genesen, Getestet) und eine Maskenpflicht. 
  2. Es ist möglich, den Zutritt auf Geimpfte und Genesene zu beschränken (2G). In diesem Fall entfällt die Maskenpflicht.
  3. Bei in Innenräumen durchgeführten Treffen etablierter Selbsthilfegruppen in den Bereichen der Suchtbekämpfung und der psychischen Gesundheit (zu letzterem gehören auch Gruppenberatungsangebote der Mütter- Väterberatung) kann auf eine Zugangsbeschränkung verzichtet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
    1. Masken werden getragen,
    2. der erforderliche Mindestabstand (1.5 m) wird nach Möglichkeit eingehalten,
    3. es werden keine Speisen und Getränke konsumiert,
    4. ein Schutzkonzept besteht und
    5. die Kontaktdaten aller anwesenden Personen sind erhoben worden.

Wir bitten Sie, die Änderungen so rasch wie möglich umzusetzen.

Zurzeit geltende Bestimmungen des BAG

Zur detaillierten Information über die aktuell geltenden Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie, besuchen sie bitte die folgende Website des BAG. Link siehe unten.

Bei Fragen steht ihnen Gemeinderat Claudio Rossi, 079 469 67 72 oder claudio.rossi@langenbruck.ch, gerne zur Verfügung