13. Januar 2022 (hier klicken)

Mitteilung von

13. Januar 2022

Neue Quarantäne-Regelung
Ab dem 5. Januar 2022 gelten im Kanton Basel-Landschaft neue Quarantäne-Regelungen für Covid-19-Kontaktpersonen. Die allgemeine Quarantänezeit wird gemäss Empfehlung des Bundesamtes für Gesundheit von zehn auf sieben Tage verkürzt. Bedingung dafür ist, dass die sich in Quarantäne befindende Person am siebten Tag symptomfrei ist. Ein Test am Ende der Quarantänedauer ist empfohlen. Quarantäne wird bei Personen angeordnet, welche im gleichen Haushalt wie eine Covid-19 infizierte Person leben. Oder bei solchen, die im ansteckungsfähigen Zeitraum einen engen Kontakt zur infizierten Person hatten.

Weitere Personen die Kontakt (jedoch keinen engen) zu einer infizierten Person hatten, müssen Begegnungen so stark wie nur möglich minimieren. Ausserdem gilt für diese die strikte Einhaltung von Hygiene- und Schutzmassnahmen und eine dringliche Testempfehlung zwischen dem vierten und siebten Tage seit dem Kontakt sowie bei Symptomen.

Von den oben aufgeführten Quarantäne-Regelungen ausgenommen sind Personen, deren vollständige Impfung oder Booster Impfung weniger als vier Monate zurückliegt sowie Personen, die innerhalb der letzten vier Monate an Covid-19 genesen sind. Diese Regelung tritt in Kraft per 5. Januar 2022 und gilt für Quarantäne-Anordnungen ab diesem Zeitpunkt. Die Isolation für Covid-19 infizierte Personen dauert nach wie vor unverändert zehn Tage.

Ein Covid-Zertifikat für Genesene kann nach einem positiven Test auf Sars-CoV-2-Antikörper ausgestellt werden. Diese Tests können in den meisten Apotheken durchgeführt werden. Für Antikörpertests, die zu einem Covid-Zertifikat für Genesene führen, werden die Kosten nicht vom Bund übernommen.

Update per 13.01.2022 - Neue Querantäne-Regelung

Isolation und Quarantäne werden auf 5 Tage verkürzt.
Der Bundesrat hat an seiner gestrigen Sitzung zudem beschlossen, ab morgen Donnerstag, 13. Januar 2022 die Dauer der Isolation von zehn auf fünf Tage zu verkürzen. Um die Isolation beenden zu können, muss eine Person weiterhin 48 Stunden ohne Symptome sein. Die Kantone können zudem Ausnahmen gewähren, um die Versorgungsicherheit zu gewährleisten.

Die Kontaktquarantäne wird ebenfalls auf fünf Tage verkürzt. Zudem wird die Quarantäne auf Personen beschränkt, die mit einer positiv getesteten Person im selben Haushalt leben oder in ähnlicher Weise regelmässigen und engen Kontakt hatten. Davon ausgenommen sind Personen, die ihre letzte Impfdosis vor weniger als vier Monaten erhalten haben oder vor weniger als vier Monaten genesen sind. Auch zur Kontaktquarantäne können die Kantone Ausnahmen gewähren, um die Versorgungsicherheit zu gewährleisten.

Weihnachtsbäume abholen
Heute werden die Weihnachtsbäume für den Aussenbereich von der Gemeinde abgeholt. Bitte stellen Sie diesen im Garten oder an der Strasse bereit. Herzlichen Dank.

Was läuft in Langenbruck
Dienstag, 15. Februar 2022, Bastelkurs Papierblumen (Anmeldung bis 25.01.22 unter 079 546 67 71), Frauenverein, Vereinslokal, 14.00 - 17.00 Uhr
Dienstag, 15. Februar 2022, Krabbelgruppe, Vereinslokal, 09.00 - 11.00 Uhr
Donnerstag, 17. Februar 2022, Treffpunkt für alle Einwohner*innen, Arbeitsgruppe Alter und Gesundheit, Vereinslokal, Parterre MZH, 09.00 - 11.00 Uhr
Freitag, 18. Februar 2022, Generalversammlung, Miteinander Langenbruck, Vereinslokal, 19.30 Uhr