14. Juli 2022 (hier klicken)
Mitteilung von
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen dürfen Bäume und Sträucher die Strassenverkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Verantwortlich dafür sind die Liegenschaftsbesitzer. Wir bitten die Bevölkerung, Ihre Bepflanzung bis Mitte September 2022 auf das erforderliche Mass zurückzuschneiden. Die Höhe muss mind. 4.50 m (über der Fahrbahn), resp. 2.50 m (über dem Trottoir) betragen. Die Wirkung der öffentlichen Beleuchtung sowie die Sicht auf Strassensignale und Strassentafeln dürfen nicht beeinträchtigt sein. Den Strassenraum bedrohendes Astwerk (Sturm, Schneelast) ist ebenfalls zu entfernen.
Was läuft in Langenbruck
Dienstag, 19. Juli 2022, Abendspaziergang, ArG Alter & Gesundheit, Postplatz, 19.00 Uhr
Dienstag, 19. Juli 2022, Krabbelgruppe, Vereinslokal, 09.00 - 11.00 Uhr