Feuer- und Feuerwerksverbot (hier klicken)
Mitteilung von
Die anhaltende Trockenheit und die Wetterprognosen der kommenden Tage werden die Gefahr von Flur- und Waldbränden weiter verschärfen. Deshalb gilt ab sofort: Das Entfachen von offenen Feuern und das Abbrennen von Feuerwerk ist auf dem ganzen Gemeindegebiet bis auf Weiteres nicht gestattet.
Der Gemeinderat hat die Gefahrensituation auch im Hinblick auf den 1. August überprüft und entschieden, gestützt auf die Empfehlung vom Zivilschutz ARGUS, ein allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot auszusprechen.
- Keine offenen Feuer im Freien (auch nicht in Gärten, auf Balkonen oder Grillplätzen)
- Kein Grillieren mit Grillgeräten, die mit Holz betrieben werden.
- Kein Abbrennen von Feuerwerk
- Kein Steigenlassen von Himmelslaternen und Heissluftballone
- Keine Höhenfeuer
Ausnahmen gelten im Wohngebiet nur für Gas- und Elektrogrills und auch bei diesen wird zu grösster Vorsicht gemahnt.
Das allgemeine Feuerverbot gilt bis auf Widerruf durch den Gemeinderat. Bitte informieren Sie sich auf der Website der Gemeinde Langenbruck. Voraussetzung für eine Aufhebung des Verbots bilden ausgiebige und flächendeckende Niederschläge, verbunden mit einem Rückgang der Temperaturen.
Der Gemeinderat