Abstimmungsunterlagen 12. März 2023 - Quartierplan & Quartierplanreglement Gärbi (hier klicken)
Mitteilung von
Ausgangslage
Die Parzellen Nr. 119, 274, 802 und 803 sind, gemäss geltendem Zonenplan Siedlung der Gemeinde Langenbruck, einer Zone mit Quartierplanpflicht zugewiesen. Gemäss Zonenreglement Siedlung soll das Areal «Gärbi» grundsätzlich einer Wohnnutzung dienen. Die Parzelle Nr. 119 ist im Eigentum der Rudolf und Lina Wirz-Stiftung, die Parzelle Nr. 274 im Eigentum der Einwohnergemeinde Langenbruck und die Parzellen Nr. 802 und 803 im Eigentum einer einfachen Gesellschaft, welche durch Raurach Immobilien vertreten wird.
Die Gemeinde möchte das Areal entwickeln und einer entsprechenden Nutzung zuführen. Bei der heute massgebenden Siedlungsentwicklung nach innen achtet die Gemeinde auf einen sorgfältigen Umgang mit den bestehenden Baugebieten und dem hohen Anspruch an die architektonische Qualität sowie die Qualität des Aussenraumes.
Die Gemeinde strebt deshalb ein Quartier mit einer guten sozialen Durchmischung für Jung und Alt an, mit kleineren, grösseren und insbesondere auch barrierefreien Wohnungen. Das Quartier soll höchste ökologische Ansprüche erfüllen, eine hohe Aussenraumqualität aufweisen und vielfältige Begegnungsmöglichkeiten schaffen. Zudem soll das Projekt in Etappen umsetzbar sein.
Um die Interessen aller Beteiligten gebührend miteinzubeziehen, wurde, seit Juni 2019, in zahlreichen Sitzungen der nun vorliegende Quartierplan entwickelt. Hierbei war insbesondere wichtig, dass die Siedlungsentwicklung den qualitativen und quantitativen Zielen der Gemeinde entspricht.
Das Resultat der Planung wurde der Bevölkerung am 20. Oktober 2020 an einer Infoveranstaltung vorgestellt. In der Folge hatte die Bevölkerung Gelegenheit, ein Feedback zu geben und Wünsche anzubringen. Auf Grund der Rückmeldungen erfolgte eine weitere Überarbeitung. Die Erschliessungsmöglichkeiten wurden evaluiert und zur besten Variante über den Schwengiweg ein Vorprojekt erstellt.
An der Mitwirkungsveranstaltung vom 24. November 2021 wurde das Resultat der Bevölkerung erneut präsentiert. Das öffentliche Mitwirkungsverfahren zur Quartierplanung «Gärbi» erfolgte im Zeitraum vom 26.11.2021 bis 07.01.2022.
Nach weiteren Ausbesserungen wurde der Quartierplan, sowie das Quartierplanreglement der Einwohnergemeindeversammlung vom 20. September 2022 zur Genehmigung vorgelegt. Gegen diesen Gemeindeversammlungsbeschluss wurde das Referendum ergriffen.
Dieses Referendum führt dazu, dass die Genehmigung des Quartierplans, sowie des Quartierplanreglements der Urnenabstimmung unterbreitet wird.