06. April 2023 (hier klicken)

Mitteilung von

05. April 2023

Öffnungszeiten Gemeinde
Die Gemeindeverwaltung bleibt am Gründonnerstag, 06. April 2023 sowie am Karfreitag, 07. April 2023 bis und mit Ostermontag, 10. April 2023 geschlossen.

Nachtparkreglement

Seit Einführung der Nachtparking-Gebühr sind bei der Verwaltung einige Fragen eingegangen, zu welchen wir Stellung nehmen:

  • Wie muss ich mich anmelden, wenn ich eine Wechselnummer besitze?
    Wenn Sie zwei oder mehrere Autos mit einer Wechselnummer besitzen, muss das Fahrzeug, welches sich auf öffentlichem Grund befindet, für das Nachtparking angemeldet werden. Fahrzeuge ohne Kennzeichen sind grundsätzlich nicht erlaubt. Das Verbot bildet übergeordnetes Recht. Sollten Sie mehrere Fahrzeuge auf öffentlichem Grund abstellen, müssen alle Fahrzeuge ein Kennzeichen besitzen. Diese sind separat anzumelden und entsprechend gebührenpflichtig.
  • Was ist unter dem Begriff «regelmässig» zu verstehen?
    Regelmässig parkiert, wer sein Fahrzeug mehr als zweimal pro Woche nachts auf öffentlichem Grund abstellt.
  • Ab welcher Uhrzeit gilt die Gebührenpflicht?
    Die Gebührenpflicht beginnt von 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr.
  • Erhalte ich einen Parkplatz zugesichert? Was wenn mein Parkplatz besetzt ist?
    Gem. §3 gibt die Bewilligung zum nachtparkieren keinen Anspruch auf eine bestimmte Parkfläche. Sie berechtigt FahrzeugbesitzerInnen lediglich, nach Massgabe der geltenden Vorschriften zu parkieren.

Was läuft in Langenbruck
Donnerstag, 06. April 2023, Kaffitreff für Alle, ARG A+G, Vereinslokal, 09.30 - 11.00 Uhr
Dienstag, 11. April 2023, Krabbelgruppe, Vereinslokal, 09.00 - ca. 11.00 Uhr
Mittwoch, 12. April 2023, Spielnachmittag, Frauenverein, Vereinslokal, 14.30 Uhr
Donnerstag, 13. April 2023, Kaffitreff für Alle, ARG A+G, Vereinslokal, 09.30 - 11.00 Uhr