06. Juni 2024 (hier klicken)

Mitteilung von

06. Juni 2024

Arbeiten amtliche Vermessung im Baugebiet

Neben der Erneuerung der amtlichen Vermessung ausserhalb des Baugebiets (Los 6) hat in den letzten Jahren auch im Baugebiet eine Vielzahl von weiteren Arbeiten stattgefunden. Dabei handelt es sich insbesondere um die Aufteilung der Gebäude, gestützt auf dem Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) und um den Abgleich infolge der Entwicklung des Dateninhaltes in der amtlichen Vermessung (zum Beispiel die Einführung der Information Einstellhalle, Trottoir oder Verkehrsinsel).

Gestützt auf Art. 28 der Verordnung über die Amtliche Vermessung (VAV vom 18.11.1992) werden folgende Bestandteile der Daten der amtlichen Vermessung im Baugebiet der Gemeinde Langenbruck öffentlich aufgelegt:

  • Plan für das Grundbuch
  • Grundstückbeschreibung

Der Plan für das Grundstück beinhaltet die vorschriftsgemässe und harmonisierte Bestandteile der amtlichen Vermessung (Fixpunkte, Grundstücke, Bodenbedeckung, Einzelobjekte, Nomenklatur, etc.). Die Grundstückbeschreibung enthält je Grundstück Angaben über die Fläche, die Gebäude mit Adresse und die weiteren Bodenbedeckungsarten sowie den Flurnamen. 

Die Daten sind für jedermann im kantonalen Geoinformationssystem GeoView BL einsehbar. Die Wegleitung zur Grundstückbeschreibung dazu befindet sich in: 

www.agi.bl.ch --> Amtliche Vermessung --> Weitere Informationen --> Wegleitung Grundstückbeschreibung

Die Anzeige dauert zwischen 13. Juni 2024 bis 12. Juli 2024. Bei Fragen oder Anmerkungen wende man sich an das Amt für Geoinformation (061 552 56 73 oder geoinformation@bl.ch).

Nach Abschluss des Anzeigeverfahrens werden das Grundbuchamt und die Gemeinde diese Ergebnisse in ihren Akten nachtragen.

Amt für Geoinformation


Erneuerung der amtlichen Vermessung ausserhalb des Baugebiets (Los 6) 

In der Gemeinde Langenbruck wurde bis Dezember 2023 die Erneuerung der amtlichen Vermessung im Landwirtschafts- und Waldgebiet nach den Bundesvorschriften durchgeführt. 

Gemäss Art. 28 der Verordnung über die Amtliche Vermessung VAV vom 18.11.1992 (SR 211.432.2) und § 16 der kantonalen Verordnung über die amtliche Vermessung KVAV 
vom 12.06.2012 (SGS 211.53) werden folgende Bestandteile der Erneuerung der amtlichen Vermessung Langenbruck, Los 6, öffentlich aufgelegt:

  • Pläne für das Grundbuch 
    1:500, Nr. 24, 27, 28
    1:1000, Nr. 3, 4, 5, 6, 18, 
    1:2000, Nr. 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17
     
  • Liegenschaftsbeschriebe

Im Plan für das Grundbuch werden die Inhalte der Informationsebenen Fixpunkte, Bodenbedeckung, Einzelobjekte, Nomenklatur, Liegenschaften, Rohrleitungen, Hoheitsgrenzen und Gebäudeadressen dargestellt. Ihm kommt gemäss Art. 7 Abs. 1 VAV die Rechtswirkung vom Eintrag im Grundbuch zu. Die Darstellung Ihres bezüglich der Lage und des Grenzverlaufs unveränderten Grundstücks können Sie im GeoView (www.geoview.bl.ch) des Geoportales des Kantons Basel-Landschaft oder anlässlich der öffentlichen Auflage einsehen. 

Diese findet in der Zeit vom 13. Juni 2024 bis 12. Juli 2024 in der Gemeindeverwaltung, Kräheggweg 1, 4438 Langenbruck, zu den ordentlichen Öffnungszeiten der Verwaltung (Montag / Donnerstag 08.15 bis 11.45 und 15.00 bis 17.00 Uhr, Mittwoch und Freitag 08.15 bis 11.45 Uhr) statt. Zu diesen Zeiten können Sie die neuen Pläne für das Grundbuch einsehen. 

Bei Fragen können Sie sich telefonisch unter 061 935 10 28 an den patentierten Ingenieur-Geometer, Herrn Christian Lindenberger, wenden.

Neben den neuen Plänen für das Grundbuch resultieren neue Grundstückflächen, ermittelt aus den Landeskoordinaten der bestehenden und vor Ort unveränderten Grenzpunkte. An der wahren Grösse des Grundstückes vor Ort hat sich, wie oben bereits erwähnt, nichts geändert. Im Liegenschaftsbeschrieb sehen Sie das bestehende und das nach der Erneuerung der amtlichen Vermessung resultierende Flächenmass des jeweiligen Grundstücks, gerundet auf ganze Quadratmeter. Die Flächendifferenz ist mit den unterschiedlichen Verfahren der Flächenberechnung bei der Erstvermessung in den Jahren 1915 bis 1920 und heute zu verstehen. Sie gibt kein Anrecht auf allfälligen Schadenersatz (Meinrad Huser, Schweizerisches Vermessungsrecht, Zürich 2014, Rz. 856 f.). 

Rechtsbildende Einsprache gegen den Plan für das Grundbuch und gegen den Liegenschaftsbeschrieb kann der Grundeigentümer erheben, wenn er in seinen dinglichen Rechten verletzt wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn er geltend macht, der Grenzverlauf seines Grundstücks sei im Plan für das Grundbuch nicht richtig wiedergegeben. Selbstverständlich werden während der Auflage auch weitere Widersprüche von beschreibenden Angaben wie Kulturart, Bebauung, Flurname usw. entgegengenommen; für diese Rügen sind keine speziellen Voraussetzungen (Eigentümerschaft bzw. dingliche Berechtigungen) erforderlich oder nachzuweisen. Allfällige Einsprachen sind vom 13. Juni 2024 bis 12. Juli 2024 eingeschrieben und begründet an den Gemeinderat Langenbruck, Kräheggweg 1, 4438 Langenbruck, zu richten.

Nach Abschluss der öffentlichen Auflage wird das Vermessungswerk genehmigt und vom kantonalen Grundbuchamt im Grundbuch sowie von der Gemeinde in deren Kataster nachgeführt.

EINWOHNERGEMEINDE LANGENBRUCK

Was läuft in Langenbruck
Donnerstag, 06. Juni 2024, SeniorInnenturnen, ArG Alter und Gesundheit, Turnhalle, 09.15 - 10.15 Uhr
Donnerstag, 06. Juni 2024, Kaffitreff für Alle, ArG Alter und Gesundheit, Vereinslokal, 09.30 Uhr
Dienstag, 11. Juni 2024, Krabbelgruppe, Vereinslokal, 09.00 - ca. 11.00 Uhr
Mittwoch, 12. Juni 2024, Sommerausflug, Frauenverein - Anmeldung bis 29. Mai bei S. Blaser 078'863'75'90 es gibt keine separate Einladung, Kosten CHF 10.-/Person, Gemeindeplatz, 13.30 Uhr
Donnerstag, 13. Juni 2024, SeniorInnenturnen, ArG Alter und Gesundheit, Turnhalle, 09.15 - 10.15 Uhr
Donnerstag, 13. Juni 2024, Kaffitreff für Alle, ArG Alter und Gesundheit, Vereinslokal, 09.30 Uhr