20. August 2018 (hier klicken)

Mitteilung von

20. August 2018

Abschaffung des Gemeindefahrplans
Bisher hat die Gemeinde jedes Jahr einen gedruckten Fahrplan mit den Verbindungen ab/bis Langenbruck produziert. Bei der letzten Ausgabe wurden kurz vor Inkrafttreten des neuen Fahrplans noch Änderungen bei den Postautoverbindungen vorgenommen. Eigentlich wollten wir eine Korrekturversion drucken. Im Frühjahr mussten wir aber feststellen, dass es nochmals Fahrplanänderungen gab. Im Juli wurde dann auch noch ein Sommerfahrplan in Kraft gesetzt. Wir waren eigentlich froh, dass wir die Korrekturversion nicht gedruckt hatten, da diese mit diesen Änderungen wiederum fehlerhaft gewesen wäre. Aus diesen Gründen hat der Gemeinderat beschlossen, diesen Fahrplan nicht mehr zu produzieren. Die allermeisten OeV-Benutzer verfügen über ein Smartphone oder haben über Internet Zugang zum SBB-Fahrplan, bei dem alle Änderungen aktualisiert sind. Aus den gleichen Gründen gibt die Waldenburgerbahn auch keine gedruckten Fahrpläne mehr heraus und die OeBB überlegt sich diesen Schritt auch.

Rodungsgesuch 
Das Tiefbauamt des Kantons Basel-Landschaft (TBA) stellt ein Gesuch um temporäre Waldrodung (1'030 m2) und definitive Waldrodung (88 m2) zur Sicherung und Sanierung der Schöntalstrasse zwischen Langenbruck und dem Chilchzimmersattel. Die betroffene Parzellen Nrn. 429, 430, 434, 435 und 436 befinden sich in der Gemeinde Langenbruck. Das Rodungsgesuch kann während 30 Tagen, d.h. vom 24. August 2018 bis am 21. September 2018 in der Gemeindeverwaltung Langenbruck zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet während der Auflagefrist dem Amt für Wald beider Basel, Ebenrainweg 25, 4450 Sissach einzureichen.
Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion.

Fälligkeit Staats- und Gemeindesteuern
Die Zahlungsfrist die Staats- und Gemeindesteuern für das Jahr 2018 läuft am 30. September 2018 ab. Dies gilt auch, wenn aus irgendeinem Grund noch keine provisorische Rechnung erstellt werden konnte. Auf verspätete Zahlungen wird ein Verzugszins von 6% erhoben. Zur Vermeidung von Verzugszinsbelastungen empfehlen wir Ihnen, mindestens den mit der Vorausrechnung vom Januar 2018 provisorisch in Rechnung gestellten Betrag zu bezahlen. Die Gemeindesteuern werden zusammen mit der Staatssteuer von der kantonalen Steuerverwaltung eingezogen. Die Steuern sind der Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft, Liestal, Postkonto 40-4491-4, unter Angabe der Registernummer und des Steuerjahres zu überweisen. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte direkt an die veranlagende Person auf der Steuerverwaltung.

Öl- und Gasfeuerungskontrolle
In der Heizperiode 2018/19 werden wiederum alle Öl und Gasfeuerungen durch den amtlichen Feuerungskontrolleur überprüft: Die Liegenschaftsbesitzer werden jeweils rechtzeitig über den genauen Kontrolltermin durch den Feuerungskontrolleur Benno Koller, Hölstein, informiert. Die Kontrollgebühr von CHF 70 (einstufige Anlage) wird in der Regel direkt in bar erhoben. Mit dieser Kontrolle können auch private Service-Firmen beauftragt werden. Wer von dieser Möglichkeit Gebrauch machen will, kann bis  zum 30. November bei der Gemeindeverwaltung das vorgeschriebene Rapportformular abholen, wo auch gleichzeitig eine Gebühr von CHF 48.45 (inkl. MwSt.)  zu entrichten ist. Diese Gebühr ist geschuldet für die Administration und Datenaufbereitung für das Lufthygieneamt; bei der Kontrolle durch den amtlichen Feuerungskontrolleur ist sie in der Kontrollgebühr von CHF 70 bereits enthalten. Zu den CHF 48.45 kommen die individuellen Kosten einer privaten Service-Firma hinzu. Eine solche private Kontrolle muss bis spätestens 31. Mai 2018 erfolgt und das ausgefüllte Rapportformular mit den Messtreifen der Gemeinde wieder eingereicht sein.

Was läuft in Langenbruck

Samstag, 25. August 2018, 09.00 -12.00 Uhr – Passiveinzug der Musikgesellschaft Langenbruck

Dienstag, 28. August 2018 – Krabbelgruppe, Vereinslokal, 09.00 – 11.00 Uhr