Mitteilung vom: 26. Juli 2019

Beim Feuer machen ist Vorsicht geboten!

Die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft ist weiterhin erheblich (Waldbrandgefahrenstufe 3). Es gilt ein bedingtes Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe und im Freien. Feuer wird nur auf festeingerichteten Feuerstellen toleriert, jeweils mit der angebrachten Vorsicht

Wie im vergangenen Sommer besteht in allen Teilen des Kantons Basel-Landschaft eine erhebliche Waldbrandgefahr. Der Krisenstab ruft die Bevölkerung erneut zum vorsichtigen Umgang mit Feuer auf und dankt bereits jetzt für die Disziplin. Die lokale Waldbrandgefahr kann von der generellen Waldbrandgefahr abweichen, insbesondere auf Feldern und Wiesen sowie in stark sonnenexponierten Wäldern ist sie tendenziell grösser. Bei zunehmendem Wind oder in Lagen mit einem grossen Anteil dürrer Vegetation nimmt die Waldbrandgefahr zu.

Aufgrund des ausserordentlich niederschlagsarmen Sommers auch im vergangenen Jahr sind die Böden sehr trocken. Für tiefwurzelnde Bäume und das Grundwasser ist keine Entspannung absehbar. Deshalb gilt ein bedingtes Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe und im Freien. Feuer sind nur auf festeingerichteten Feuerstellen erlaubt, jeweils mit der angebrachten Vorsicht. Es besteht die Gefahr, dass aufgrund weggeworfener Raucherwaren, Funkenflug eines Grillfeuers Brände entstehen.

 Folgende Verhaltenshinweise sind zu beachten:
• Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen entfachen
• Feuer jederzeit unter Kontrolle halten
• Funkenwurf sofort löschen
• Feuer vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig löschen
• Bei starkem oder böigen Wind auf Feuer verzichten
• Keine Raucherwaren wegwerfen
• Kein Waldrestholz nach einer Schlagräumung verbrennen
• Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist grundsätzlich verboten

Den Gemeinden steht es weiterhin frei, aufgrund der lokalen Situation die Massnahmen zu verschärfen.

Wasserentnahme prüfen

Inhaberinnen und Inhaber von Wasserentnahmebewilligungen sind aufgefordert, vor einer Wasserentnahme sorgfältig zu prüfen, ob eine Wasserentnahme gemäss den Vorgaben ihrer Bewilligung noch möglich ist. Im Zweifelsfall gibt das Amt für Umweltschutz und Energie/Fachstelle Oberflächengewässer Auskunft. Wasserentnahmen für den Gemeingebrauch (gelegentliche Entnahme kleiner Wassermengen ohne den Einsatz Motor getriebener Geräte, das heisst mittels Eimer oder Giesskanne) sind weiterhin erlaubt.

In Basel-Stadt gilt ebenfalls Waldbrandgefahrenstufe 3 und somit die gleichen Massnahmen wie im Kanton Basel-Landschaft.

Mitteilung vom: 22. Juli 2019

Reduzierter Schalterdienst
Belagsarbeiten Schöntalstrasse
Verschiebung Grünabfuhr
Was läuft in Langenbruck

 

Mitteilung vom: 17. Juli 2019

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Nationalfeiertag
Brunch
Budget 2020
Chabis Club

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Mitteilung vom: 09. Juli 2019

Wanderung mit Kneippen
Seniorenausflug für alle über 70jährigen LangenbruckerInnen
Redaktionsschluss Dorfzytig
Gratulation Jodlerclub Oberer Hauenstein
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Mitteilung vom: 03. Juli 2019

Gedenkfeier zum 100. Todestag von Oskar Bider
Swisscom - Schalter Gemeindeverwaltung
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Mitteilung vom: 26. Juni 2019

Belagsarbeiten Schöntalstrasse
Beschlüsse der BG vom 19.06.2019
Beschlüsse der EGV vom 19.06.2019
Öffentliche Planauflage - Zonenvorschriften Siedlung, Mutation «Pumptrack»
Info über Bahnersatz mit Bussen - BLT
Was läuft in Langenbruck

Mitteilung vom: 14. Juni 2019

Am Mittwoch, 19. Juni 2019 findet die Tour de Suisse statt. Langenbruck wird zwischen 12.30 Uhr und 13:30 Uhr durchfahren und teilweise durch die Kantonspolizei gesperrt. Während dieser Zeit muss mit Verkehrsbehinderungen gerechnet werden.

Mitteilung vom: 12. Juni 2019

Vorstellung der 5 neuen Rundwanderwege im Naherholungsgebiet Langenbruck

Mitteilung vom: 11. Juni 2019

Gemeindeversammlung vom 19. Juni 2019
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Mitteilung vom: 04. Juni 2019

Öffnungszeiten Pfingsten
Veranstaltungsbewilligung im Wald
Schöntalstrasse Langenbruck: Durchfahrt für Motorwagen gesperrt

Ferienzeit – Reisezeit
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