Aufgrund der anhaltenden Trockenheit gelten im Kanton Basel-Landschaft noch immer verschiedenste Massnahmen.
Diese betreffen unter anderem den Umgang mit Feuer und Feuerwerk, das Abstellen von Motorfahrzeugen sowie die Entnahme und Nutzung von Gewässern.
Ab Montag, 10 August 2026 gilt ausserdem die höchste Waldbrandgefahrenstufe. Zusätzlich wird von Astabbrüchen gewarnt.
Verbote:
- Es ist verboten, im Freien Feuer zu machen. Davon ausgenommen ist die Verwendung von Gas- und Elektrogrills im Siedlungsgebiet.
- Es besteht ein Feuerwerksverbot.
- Das Steigenlassen von Himmelslaternen und Heissluft-Ballons ist verboten.
- Verboten ist das Abstellen von Motorfahrzeugen auf Grünflächen, Stoppelfeldern, Feldern und Wiesen.
- Es ist verboten, brennende Zigaretten und andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
- Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton gilt ein generelles Wasserentnahmeverbot.
- Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton gilt ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot mit Ausnahme des Rheins und Teilen der Birs.
- Mehr Informationen zu den Teilabschnitten des Bade-, Betretungs- und Fischereiverbotes der Birs unter https://bit.ly/4wXbpDw
Die aktuellsten Massnahmen finden Sie jeweils unter: https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/sicherheitsdirektion/kfs/trockenheit/