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Heirat
Wir freuen uns sehr, dass Sie sich für eine Eheschliessung in der Gemeinde Langenbruck interessieren. Zuständig für das Ehevorbereitungsverfahren ist das Zivilstandsamt. Für die Vorbereitung der Eheschliessung benötigt das Zivilstandsamt einen entsprechenden Antrag. Das Zivilstandsamt wird Sie danach schriftlich über allenfalls zusätzlich notwendigen Dokumente für die Vorbereitung der Eheschliessung informieren.
Grundvoraussetzungen für die Eheschliessung
- Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein
- Beide Partner müssen urteilsfähig sein
- Beide Partner dürfen nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben
- Nicht-Schweizer-Staatsangehörige benötigen eventuell, je nach Herkunftsland, ein Visum.
Anmeldung und Vorbereitung
Melden Sie Ihre Heiratsabsicht beim Zivilstandsamt Ihres Wohnorts an.
Für die Gemeinde Langenbruck ist das Zivilstandsamt Basel-Landschaft zuständig. Die Dokumente für die Eheschliessung können Sie hier einreichen.
Ablauf der zivilen Trauung
Nach Abschluss aller Vorbereitungen und Genehmigungen durch das Zivilstandsamt können Sie innerhalb von 3 Monaten heiraten. Die Trauung kann an Ihrem Wohnort oder jedem anderen Zivilstandsamt in der Schweiz stattfinden. Zwei volljährige und urteilsfähige Trauzeugen müssen anwesend sein. Nach der Trauung erhalten Sie eine Trauungsurkunde, die wichtige Details wie Ort und Datum der Trauung dokumentiert.
Kosten
Die Kosten für die zivile Trauung liegen zwischen 300 und 400 Franken. Für Trauungen an Samstagen oder ausserhalb der regulären Zeiten können zusätzliche Gebühren anfallen.
Name nach der Heirat
Die Eheleute können ihren eigenen Namen behalten oder den Namen des Partners als gemeinsamen Familiennamen wählen. Doppelnamen ohne Bindestrich sind nicht möglich. Allianznamen mit Bindestrich sind erlaubt, werden aber nicht ins Zivilstandsregister eingetragen.
Nach der Heirat
Melden Sie Änderungen wie Ihren Zivilstand oder Namen an relevante Stellen wie Gemeindeverwaltung, Steuerbehörden, Arbeitgeber und Versicherungen. Namensänderungen erfordern auch die Aktualisierung von Dokumenten wie Identitätskarte und Pass.
Heirat und Schweizer Bürgerrecht
Die Heirat mit einem Schweizer Staatsbürger berechtigt nicht automatisch zum Erhalt des Schweizer Bürgerrechts, ermöglicht aber ein vereinfachtes Einbürgerungsverfahren.
Heiraten im Ausland
Bitte wenden Sie sich an die zuständige ausländische Vertretung des Landes, in dem Sie heiraten möchten, um herauszufinden, welche Dokumente für die Heirat erforderlich sind. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Traulokale
Informationen zu den im Zivilstandeskreis Basel-Landschaft vorhandenen Traulokalen finden Sie hier.
Persönliche Anfragen
Bei Fragen zu Ihrem Anliegen wenden Sie sich bitte direkt an das Zivilstandsamt über die unten genannten Kontaktmöglichkeiten. Das Team des Zivilstandsamtes Basel-Landschaft steht Ihnen während der Schalteröffnungszeiten gerne zur Verfügung und unterstützt Sie mit professioneller Beratung.
Zivilstandsamt Basel-Landschaft hc.lbobfsctd@tmasdnatsliviz