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Verein Gründen
Hier finden Sie alle wesentlichen Schritte und Anforderungen, um einen Verein zu gründen und, falls erforderlich, im Handelsregister einzutragen.
Gründung
Um einen Verein in Langenbruck zu gründen, benötigen Sie mindestens zwei Gründer, die entweder natürliche Personen oder juristische Personen sein können. Die Gründung beginnt mit einer konstituierenden Versammlung, in der die Statuten genehmigt und die notwendigen Organe, wie der Vorstand und die Kontrollstelle, gewählt werden.
Statuten
Die Statuten, die während der Gründungsversammlung genehmigt werden, müssen bestimmte Kerninformationen enthalten:
- Name und Sitz: Unter dem Namen „[Vereinsname]“ besteht ein Verein im Sinne von Art. ...
- Ziel und Zweck: Der Verein bezweckt „[Vereinszweck]“. ...
- Mittel: Mitgliederbeiträge, Spenden, etc.
- Mitgliedschaft: Aktive, Passive, Gönner, etc.
- Erlöschen der Mitgliedschaft
- Austritt und Ausschluss
- Organe des Vereins: Mitgliederversammlung, Vorstand, Revision
Anmeldung bei der Gemeindeverwaltung
Gerne können wir einen ortsansässigen Verein in das Verzeichnis der Dorfvereine aufnehmen. Bitte reichen Sie dazu folgende Unterlagen zu Handen des Gemeinderates ein:
- Protokoll der Gründungsversammlung mit Original-Unterschriften des Vorsitzenden und des Protokollführers
- Statuten im Original unterschrieben
- Protokoll der Vorstandssitzung mit Zuweisung der Funktionen und Festlegung der Zeichnungsberechtigungen
- Wahlannahmeerklärung der gewählten Vorstandsmitglieder
- Domizilhaltererklärung – Bestätigung des Domizilhalters über die Bereitstellung des Vereinssitzes
Anmeldung beim Handelsregisteramt
Die Eintragung im Handelsregister ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erforderlich, z.B. wenn der Verein ein gewerbliches Unternehmen betreibt oder wenn eine Revisionspflicht besteht.
- Zur Anmeldung müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Anmeldeformular: Original unterschrieben von zeichnungsberechtigten Personen oder einer bevollmächtigten Drittperson.
- Protokoll der Gründungsversammlung mit Original-Unterschriften des Vorsitzenden und des Protokollführers.
- Statuten im Original unterschrieben.
- Protokoll der Vorstandssitzung mit Zuweisung der Funktionen und Festlegung der Zeichnungsberechtigungen
- Wahlannahmeerklärung der gewählten Vorstandsmitglieder
- Domizilhaltererklärung: Bestätigung des Domizilhalters über die Bereitstellung des Vereinssitzes.
- Nach der Eintragung sind alle Veränderungen in der Mitgliederstruktur innerhalb von drei Monaten an das Handelsregisteramt zu melden.
Dokumente und Formulare
Hier finden Sie hilfreiche Dokumente für die Gründung Ihres Vereins.
Vereinsvereichnis
Im Folgenden finden Sie den Link für das Vereinsverzeichnis mit allen eigetragenen Vereinen in der Gemeinde Langenbruck.
Kontakt
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Öffnungszeiten:
Mo: 08.15 – 11.45 Uhr & 15.00 – 17.00 Uhr
Di: Geschlossen
Mi: 08.15 – 11.45 Uhr
Do: 08.15 – 11.45 Uhr & 15.00 – 17.00 Uhr
Fr: 08.15 – 11.45 Uhr