Suche

Schnellzugriffe

Suchst du Informationen zu folgenden Themen?

Gründung

Um einen Verein in Langenbruck zu gründen, benötigen Sie mindestens zwei Gründer, die entweder natürliche Personen oder juristische Personen sein können. Die Gründung beginnt mit einer konstituierenden Versammlung, in der die Statuten genehmigt und die notwendigen Organe, wie der Vorstand und die Kontrollstelle, gewählt werden.

Statuten

Die Statuten, die während der Gründungsversammlung genehmigt werden, müssen bestimmte Kerninformationen enthalten:

Anmeldung bei der Gemeindeverwaltung

Gerne können wir einen ortsansässigen Verein in das Verzeichnis der Dorfvereine aufnehmen. Bitte reichen Sie dazu folgende Unterlagen zu Handen des Gemeinderates ein:

Anmeldung beim Handelsregisteramt

Die Eintragung im Handelsregister ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erforderlich, z.B. wenn der Verein ein gewerbliches Unternehmen betreibt oder wenn eine Revisionspflicht besteht.

Dokumente und Formulare

Hier finden Sie hilfreiche Dokumente für die Gründung Ihres Vereins.

Vereinsvereichnis

Im Folgenden finden Sie den Link für das Vereinsverzeichnis mit allen eigetragenen Vereinen in der Gemeinde Langenbruck.

Kontakt

Weitere Fragen?

Öffnungszeiten:

Mo:  08.15 – 11.45 Uhr & 15.00 – 17.00 Uhr
Di:    Geschlossen
Mi:   08.15 – 11.45 Uhr
Do:  08.15 – 11.45 Uhr & 15.00 – 17.00 Uhr
Fr:    08.15 – 11.45 Uhr

Skip to content