- Home
- Dienstleistungen A-Z
- Todesfall & Bestattung
Todesfall & Bestattung
In Langenbruck regeln das Bestattungs- und Friedhofreglement sowie lokale und kantonale Gesetze die Durchführung von Bestattungen. Dieses Reglement soll sicherstellen, dass Bestattungen mit Würde und Respekt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ablaufen.
Zuständigkeiten und Regelungen
Anmeldung von Todesfällen
Jeder Todesfall muss unverzüglich beim zuständigen Zivilstandsamt und der Gemeindeverwaltung mit der ärztlichen Todesbescheinigung und dem Familienbüchlein gemeldet werden.
Bestattungsablauf
Die Trauerfamilie legt in Absprache mit dem Pfarramt den Bestattungstermin fest. Liegt keine Willenserklärung vor, erfolgt die Beisetzung im Gemeinschaftsgrab ohne Namen.
Bestattungsarten & Orte
In der Gemeinde Langenbruck bieten wir Ihnen verschiedene Bestattungsarten und Ruhestätten an.
Friedhof Langenbruck
Hier sind sowohl Erdbestattungen in Sarg-Reihengräbern als auch Urnenbeisetzungen möglich. Familiengräber können bis zu 4 Erdbestattungen und 8 Urnen aufnehmen.
Waldfriedhof
In Bärenwil besteht die Möglichkeit, die Asche von Verstorbenen einem gepachteten Baum beizusetzen. Die Gemeinde kümmert sich um den Erhalt der Bäume und bereitet die Beisetzung vor. Ein Baum muss zuerst gepachtet werden und unterliegt einem Bewilligungsverfahren, welches Zeit beansprucht. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung.
Ausserhalb des Friedhofs
Urnen können mit Zustimmung des Grundeigentümers auch ausserhalb des Friedhofs beigesetzt werden, jedoch ohne Errichtung eines Grabmals. Totenasche darf nur ausserhalb des Siedlungsgebietes verstreut werden.
Kosten & Gebühren
In der Gemeinde Langenbruck bieten wir Ihnen verschiedene Bestattungsarten und Ruhestätten an.
Zusätzliche Gebühren für Verstorbene mit gesetzlichem Wohnsitz in Langenbruck
Einwohnende von Langenbruck oder direkte Verwandte (in auf- oder absteigender Linie ersten Grades) ohne eigenen Familienstand können kostenfrei bestattet werden. Dies schliesst die Überlassung eines Grabplatzes und die Kremationskosten ein. Die Kosten für die Grabeinfassung und den Grabstein, sowie die Beschriftung geht zulasten der Angehörigen.
Beschriftung Gemeinschaftsgrab
Nach effektivem Aufwand
Beschriftung Urnen-Wandnische
Nach effektivem Aufwand
Grabstättengebühr für Verstorbenen ohne gesetzlichen Wohnsitz in Langenbruck
Personen ohne Wohnsitz in der Gemeinde oder aus anderen Gemeinden können gegen die Zahlung einer Gebühr bestattet werden.
Erdbestattung Erwachsene
CHF 2`000.00
Urnenbestattung in bestehendes Erdgrab
CHF 500.00
Urnenbestattung in Reihengrab
CHF 500.00
Urnenbestattung in bestehendem Reihengrab
CHF 300.00
Urnen-Wandnischen
CHF 1’000.00
Urnenbestattung in bestehender Wandnische
CHF 500.00
Gemeinschaftsgrab (mit Beschriftungsmöglichkeit)
CHF 300.00
Familiengrab – einmalige Gebühr für ein Familiengrab
CHF 4’000.00
Bepflanzung und Unterhalt der Grabstätten
Sarggrab
CHF 6’000.00 (einmalig)
Familiengrab
CHF 15`000.00 (einmalig)
Bepflanzung vernachlässigter Gräber
CHF 300.00 pro Jahr
*Alle Gebühren sind ohne Grabmalkosten.
Besondere Bestimmungen: Die Gestaltung von Grabmälern und die Bepflanzung der Gräber müssen den Vorschriften entsprechen und die Würde des Ortes wahren. Die Grabeinfassungen und die Gestaltung müssen vom Gemeinderat genehmigt werden.
Wie wird der Termin für eine Bestattung festgelegt?
Die Trauerfamilie legt den Zeitpunkt der Bestattung in Absprache mit dem zuständigen Pfarramt fest. Es ist die Aufgabe der Familie, die Art der Abdankung zu organisieren und den Sarg zu bestellen. Die Gemeinde kann hier beratend zur Seite stehen.
Welche Kosten sind mit einer Bestattung verbunden?
Die Kosten für eine Bestattung können variieren. Unentgeltliche Bestattungen sind für Einwohner von Langenbruck und deren direkte Angehörige ohne eigenen Familienstand möglich. Diese umfassen die Überlassung des Grabplatzes und die Kosten für eine eventuelle Kremation. Für andere Bestattungen können Gebühren gemäss der aktuellen Gebührenordnung anfallen. Details zu spezifischen Kosten und Gebühren können direkt beim Gemeinderat erfragt werden.
Können Urnen ausserhalb des Friedhofs beigesetzt werden?
Ja, Urnen können mit Zustimmung der Grundeigentümer auch ausserhalb des Friedhofs auf privatem Areal beigesetzt werden, allerdings ohne Errichtung eines Grabmals. Das Verstreuen der Asche ist nur ausserhalb des Siedlungsgebietes oder mit spezieller Genehmigung des Gemeinderates erlaubt.
Gibt es besondere Bestimmungen bei der Gestaltung und Bepflanzung der Gräber?
Die Gestaltung von Grabmälern und die Bepflanzung der Gräber müssen den Vorschriften entsprechen und die Würde des Ortes wahren. Die Grabeinfassungen und die Gestaltung müssen vom Gemeinderat genehmigt werden.
Kontakt
Weitere Fragen?
Öffnungszeiten:
Mo: 08.15 – 11.45 Uhr & 15.00 – 17.00 Uhr
Di: Geschlossen
Mi: 08.15 – 11.45 Uhr
Do: 08.15 – 11.45 Uhr & 15.00 – 17.00 Uhr
Fr: 08.15 – 11.45 Uhr