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Scheidung
Die Regelung von Scheidungen fällt unter die Zuständigkeit der Zivilkreisgerichte, die für die Rechtsprechung im Privatrecht, einschliesslich Familienrecht, zuständig sind. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Abwicklung einer Scheidung.
Scheidungen in der Schweiz
Das Zivilkreisgericht der Wohngemeinde ist für Scheidungsverfahren zuständig. Kopien von Scheidungsurteilen sind ebenfalls dort anzufordern.
Für die Gemeinde Langenbruck ist das Zivilkreisgericht Basel-Landschaft Ost in Sissach zuständig.
Adresse
Zivilkreisgericht Basel-Landschaft Ost
Hauptstrasse 108/110
4450 Sissach
Telefon
061 552 89 10
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag, 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr
Scheidungen im Ausland
Scheidungsurteile, die im Ausland erlassen wurden, müssen über die zuständige Schweizer Vertretung im Ausland eingereicht werden. Eine direkte Zusendung an das Zivilstandsamt ist nicht möglich.
Zivilrechtsverwaltung Basel-Landschaft
Kontakt
Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten der Zivilrechtsverwaltung Basel-Landschaft.
Zivilkreisgericht Basel-Landschaft Ost
hc.lbobfsctd@ofni.tso-thciregsierkliviz
Zivilkreisgericht Basel-Landschaft Ost
Hauptstrasse 108/110
4450 Sissach