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Adressauskunft
Die Adressauskünfte richten sich nach § 16 ff Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG). Adressanfragen müssen schriftlich oder mit unserem Online-Formular erfolgen. Sie sind grundsätzlich gebührenpflichtig.
Preise
CHF 10.00 (+Porto)
Nach Aufwand (bei Wegzug und erweiterter Suche)
Verfahren
Bitte beachten Sie, dass bei negativem Bescheid (z.B. wenn die angefragte Person nicht im Einwohnerregister erfasst ist resp. eine Adresssperre errichtet hat) kein Anspruch auf Rückvergütung der bezahlten Gebühr besteht.
Die Bekanntgabe des Wegzugsorts (im Falle, dass die gesuchte Person von Langenbruck weggezogen ist) fällt unter die Kategorie “erweiterte Adressauskunft”, für welche eine Gebühr nach Aufwand erhoben wird. In diesen Fällen werden die Einwohnerdienste mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Einen Anspruch auf Rückvergütung der bereits bezahlten CHF 10.00 besteht auch hier nicht.