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Hundeanmeldung

Verfahren

Sollten Sie das erste Mal Hundehalter sein, so müssen Sie sich zuerst an die Gemeinde wenden, damit sie Ihre Personendaten bei AMICUS erfassen und Ihnen eine persönliche Personen-ID geben kann.


Wenn Sie Ihre Personen-ID haben, müssen Sie sich an einen Tierarzt wenden, damit er die Hundedaten bei AMICUS erfasst.

Anschliessend müssen Sie sich mit dem Impfbüchlein und der Bestätigung von AMICUS, welche Ihnen nach Erfassung der Hundedaten von AMICUS zugeschickt wird, an die Gemeinde wenden (persönlich, telefonisch oder mittels dieses Formulars), damit sie den Hund anmelden kann.


Ihr Hund wird danach in der gemeindeeigenen Datenbank geführt. Sie erhalten in der Folge jährlich die Rechnung für die Hundetaxe.

Änderungen von Personalien, Halterwechsel und Tod des Hundes sind nach der Registrierung nebst den Einwohnerdiensten auch der AMICUS, www.amicus.ch, info@amicus.ch, zu melden.

Als Hundebesitzer benötigen Sie gem. kantonalem Recht zwingend eine Privathaftpflichtversicherung in welchem Schäden von ihrem Hund an Dritten gedeckt sind. Dieser Nachweis ist ebenfalls zu erbringen.

Personalien
Angaben zum Hund
Amicus Updatedatum *
Halterbewilligung für potenziell gefährliche Hunde
Geschlecht *
Kategorie
Nachweise für Ausbildung und aktiver Dienst
Für Neuzuzüger: Haben Sie die Hundesteuer für das laufende Jahr bereits in einer anderen Gemeinde bezahlt? 
Falls ja, in welcher Gemeinde?
Weitere sachdienliche Unterlagen *
Hundebüchlein 2 Seiten (Halterinformationen, Hundinformationen)
Nachweis für Privathaftpflichtversicherung *
Zur Verifizierung brauchen wir die richtige Eingabe in den nachfolgenden Feldern. *
Erklärung
Hiermit bestätige ich, dass ich dieses Formular wahrheitsgemäss ausgefüllt habe und mir bewusst bin, dass bei Annahme des Antrags der Betrag entsprechend der ausgewählten Dauer fällig wird.
Datenschutzerklärung
Ich bin mit der Datenschutzerklärung der Gemeinde Langenbruck einverstanden
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