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Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
Die Aufgaben für die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden ergeben sich aus Bundesrecht (Zivilgesetzbuch: ZGB) sowie aus kantonalem Recht (Gesetz über die Einführung des Zivilgesetzbuches BL: EG ZGB). Die KESB ist für sämtliche erstinstanzliche Entscheide im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes zuständig und hat folgende Aufgaben:
- Umfassende Abklärungen bei Anträgen und Gefährdungsmeldungen betreffend Kinder und Erwachsene
 - Anordnung, Abänderung und Aufhebung von Beistandschaften für Erwachsene
 - Anordnung, Abänderung und Aufhebung von fürsorgerischen Unterbringungen mit gemeinsamem Pikettdienst aller sechs KESB
 - Anordnung, Abänderung und Aufhebung von Kindesschutzmassnahmen
 - Ernennung und Entlassung sowie Instruktion von Mandatsträgern und Mandatsträgerinnen
 - Prüfung von Berichten und Rechnungen der Mandatsträger und Mandatsträgerinnen
 - Prüfung und Auslegung von Vorsorgeaufträgen und Patientenverfügungen
 - Prüfung der gesetzlich vorgesehenen Vertretungen (gesetzliche Vertretung durch den Ehegatten oder durch den eingetragenen Partner, gesetzliche Vertretung bei medizinischen Massnahmen)
 - Prüfung und Genehmigung zustimmungsbedürftiger Geschäfte
 - Prüfung und Genehmigung der Sterilisation bei Urteilsunfähigen
 - Prüfung und Genehmigung der gemeinsamen elterlichen Sorge
 - Feststellung der Vaterschaft für Kinder unverheirateter Eltern
 - Regelung des persönlichen Verkehrs zwischen Eltern und Kindern
 - Bewilligung der Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption
 - Beschwerdeinstanz betreffend Beschränkungen der Bewegungsfreiheit und betreffend Handlungen und Unterlassungen des Mandatsträgers oder der Mandatsträgerin
 - Führen des Massnahmenregisters und Auskunftserteilung
 
KESB Frenkentaeler
Postfach 262
Hauptstrasse 22 
4416 Bubendorf 
Tel. 061 599 85 50
Fax 061 599 85 51
hc.lb-bsekobfsctd-54f51f@releatneknerf 
Weiterführende Links
KESB Website