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Nachtparkingbewilligung

Seit dem 01. Januar 2023 ist das Nachtparkreglement der Gemeinde Langenbruck in Kraft. Es regelt das nächtliche Parkieren auf den öffentlichen Strassen und Parkplätzen in der Gemeinde. Das Parkieren bedarf seit der Inkraftsetzung einer behördlichen Bewilligung. Dies gilt auch dann, wenn das Fahrzeug nur teilweise öffentlichen Grund beansprucht. Nach der Einreichung werden Sie die Rechnung erhalten. Wir bitten Sie um eine rasche Zahlungsabwicklung. Ihre Anmeldung wird dem Kontrolldienst weitergeleitet. Es werden keine Sichtbaren Parkkarten verteilt. Der Kontrolldienst wird lediglich Automobilistinnen und Automobilisten ermahnen, welche nicht in dem Register eingetragen sind.

Gebührenkatalog

Fahrzeug
Inhaber
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