Gestützt auf § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 08. Januar 1998 führt der Gemeinderat Langenbruck für den Bau- und Strassenlinienplan «Schwengiweg» das öffentliche Mitwirkungsverfahren durch. Die Bevölkerung kann im Rahmen dieses Verfahrens zu den Planungsunterlagen Stellung nehmen, Einwendungen erheben und Vorschläge einreichen, welche bei der weiteren Planung berücksichtigt werden, sofern sie sich als sachdienlich erweisen.
Die Mitwirkungsauflage dauert vom 12.10.2026 bis am 10.11.2026. Die Unterlagen können während der ordentlichen Öffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung Langenbruck (Kräheggweg 1 | 4438 Langenbruck) eingesehen werden. Zugleich sind die Unterlagen auf der gemeindeeigenen Homepage (www.langenbruck.ch) aufgeschaltet. Stellungnahmen und Vorschläge sind schriftlich bis spätestens am 10.11.2026 an den Gemeinderat Langenbruck einzureichen.
Der Gemeinderat