Schnellzugriffe
Anmeldung
Neu in Langenbruck? Herzlich willkommen!
Sie können sich innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Zuzug über das Portal eUmzug anmelden. Um den Dienst zu nutzen, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein. Personen mit Aufenthalt können diesen Dienst nicht nutzen. Alternativ können Sie einfach während der Öffnungszeiten bei uns am Schalter vorbeikommen.
Folgende Dokumente benötigen Sie für die Anmeldung:
Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger
- Heimatschein (wenn vorhanden)
- Familienbüchlein oder anderer Nachweis über den Zivilstand (falls verheiratet, geschieden, mit Kindern, verwitwet)
- AHV-Nummer (Versicherungskarte)
- Krankenversicherungsnachweis (Karte oder Police)
- Mietvertrag der Wohnung (ohne diesen können wir keine Anmeldung vornehmen)
- Untermietvertrag mit Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung oder Eigentümer (ohne diesen können wir keine Anmeldung vornehmen)
- Reisepass oder ID-Karte
Aufenthalter in Langenbruck
- Reisepass und ID-Karte
- Bescheinigung über den Aufenthalt
Ausländische Staatsangehörige
Zuzug aus dem Kanton Basel-Landschaft
- Reisepass
- Ausländerausweis
- Nachweis über den Zivilstand
- AHV-Nummer
- Krankenversicherungsnachweis (Karte oder Police)
- Miet- oder Untermietvertrag der Wohnung (ohne diesen können wir keine Anmeldung vornehmen)
Zuzug vom Ausland oder anderen Kanton
- Zusicherung des Amts für Migration
- Gültiger Reisepass
- Arbeitsvertrag
- Nachweis über den Zivilstand
- Krankenversicherungsnachweis (Karte oder Police)
- Miet- oder Untermietvertrag der Wohnung (ohne diesen können wir keine Anmeldung vornehmen)
Adressänderung (Wohnungswechsel)
Bei einem Umzug innerhalb von Langenbruck melden Sie bitte Ihre neue Adresse innerhalb von 14 Tagen über das Portal eUmzug an. Alternativ können Sie einfach während der Öffnungszeiten bei uns am Schalter vorbeikommen.
Abmeldung
Verlassen Sie Langenbruck? Wir wünschen Ihnen für Ihre Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innert von 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns persönlich am Schalter abmelden.
Abmeldung via E-Umzug
Einwohnerinnen und Einwohner sowie Weg- und Neuzuziehende können sich ab sofort rund um die Uhr bequem online an-, ab- und ummelden. Um den Dienst zu nutzen, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein. Personen mit Aufenthalt können diesen Dienst nicht nutzen. Hier gelangen Sie zum Portal eUmzug.
Folgende Unterlagen benötigen Sie, um Ihre Abmeldung über eUmzug zu vollziehen:
- Angaben zu Ihrer Person (Angaben auf der Meldebestätigung, oder Reisepass/Identitätskarte)
- Sozialversicherungsnummer (13-stellige AHV-Nummer, auch auf der Krankenversicherungskarte zu finden)
Ausreise
Bei einer Abreise ins Ausland ist uns dies so früh wie möglich und persönlich am Schalter zu melden. Schweizerinnen und Schweizer müssen sich nach der Abmeldung bei Ihrer Wohngemeinde bei der schweizerischen Vertretung anmelden. Unter dem Link www.eda.admin.ch finden Sie die schweizerischen Vertretungen im Ausland. Bitte lesen Sie für weitere Informationen unbedingt noch das Merkblatt für Auslandschweizer.
Wochenaufenthalt
Falls Sie sich als Wochenaufenthalter in Langenbruck anmelden möchten, benötigen Sie:
- Bescheinigung über den Aufenthalt
- Mietvertrag oder Wohnungsausweis
- Krankenkassenversicherungsnachweis
Wohnsitzbestätigung
Benötigen Sie einen Nachweis über Ihren Wohnsitz in Langenbruck?
Diesen können Sie gegen eine Gebühr von CHF 10.00 am Schalter beziehen oder online bestellen.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange habe ich Zeit, mich nach einem Umzug anzumelden?
Sie haben 14 Tage Zeit, sich nach Ihrem Zuzug bei unserer Gemeindeverwaltung anzumelden. Dies gilt sowohl für Neuankömmlinge in Langenbruck als auch für Umzüge innerhalb der Gemeinde.
Was ist zu tun, wenn ich Langenbruck verlasse?
Melden Sie sich bitte innerhalb von 14 Tagen vor Ihrem Wegzug bei unserer Gemeindeverwaltung ab. Die Abmeldung ist kostenlos. Bringen Sie Ihren persönlichen Ausweis und, falls zutreffend, den Schriftenempfangsschein oder Ausländerausweis mit.
Kann ich meinen Wohnsitzwechsel online melden?
Ja, Sie können Ihren Wohnsitzwechsel auch online über unser Formular melden. Besuchen Sie hierfür bitte unsere Webseite und nutzen Sie den entsprechenden Online-Dienst für Anmeldungen, Adressänderungen oder Abmeldungen.
Kontakt
Weitere Fragen?
Öffnungszeiten:
Mo: 08.15 – 11.45 Uhr & 15.00 – 17.00 Uhr
Di: Geschlossen
Mi: 08.15 – 11.45 Uhr
Do: 08.15 – 11.45 Uhr & 15.00 – 17.00 Uhr
Fr: 08.15 – 11.45 Uhr