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Anmelden/Abmelden/Ummelden

Egal, ob Sie nach Langenbruck ziehen, innerhalb der Gemeinde umziehen oder Langenbruck verlassen, hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Formulare für Ihren Wohnsitzwechsel. 

Schnellzugriffe

Anmeldung

Neu in Langenbruck? Herzlich willkommen!

Sie können sich innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Zuzug über das Portal eUmzug anmelden. Um den Dienst zu nutzen, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein. Personen mit Aufenthalt können diesen Dienst nicht nutzen. Alternativ können Sie einfach während der Öffnungszeiten bei uns am Schalter vorbeikommen.

Folgende Dokumente benötigen Sie für die Anmeldung:
Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger

Aufenthalter in Langenbruck

Ausländische Staatsangehörige

Zuzug aus dem Kanton Basel-Landschaft

Zuzug vom Ausland oder anderen Kanton

Adressänderung (Wohnungswechsel)

Bei einem Umzug innerhalb von Langenbruck melden Sie bitte Ihre neue Adresse innerhalb von 14 Tagen über das Portal eUmzug an. Alternativ können Sie einfach während der Öffnungszeiten bei uns am Schalter vorbeikommen.

Abmeldung

Verlassen Sie Langenbruck? Wir wünschen Ihnen für Ihre Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innert von 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns persönlich am Schalter abmelden.

Abmeldung via E-Umzug

Einwohnerinnen und Einwohner sowie Weg- und Neuzuziehende können sich ab sofort rund um die Uhr bequem online an-, ab- und ummelden. Um den Dienst zu nutzen, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein. Personen mit Aufenthalt können diesen Dienst nicht nutzen. Hier gelangen Sie zum Portal eUmzug

Folgende Unterlagen benötigen Sie, um Ihre Abmeldung über eUmzug zu vollziehen:

Ausreise

Bei einer Abreise ins Ausland ist uns dies so früh wie möglich und persönlich am Schalter zu melden. Schweizerinnen und Schweizer müssen sich nach der Abmeldung bei Ihrer Wohngemeinde bei der schweizerischen Vertretung anmelden. Unter dem Link www.eda.admin.ch finden Sie die schweizerischen Vertretungen im Ausland. Bitte lesen Sie für weitere Informationen unbedingt noch das Merkblatt für Auslandschweizer.

Wochenaufenthalt

Falls Sie sich als Wochenaufenthalter in Langenbruck anmelden möchten, benötigen Sie:

Wohnsitzbestätigung

Benötigen Sie einen Nachweis über Ihren Wohnsitz in Langenbruck? 
Diesen können Sie gegen eine Gebühr von CHF 10.00 am Schalter beziehen oder online bestellen. 

Häufig gestellte Fragen

Wie lange habe ich Zeit, mich nach einem Umzug anzumelden?

Sie haben 14 Tage Zeit, sich nach Ihrem Zuzug bei unserer Gemeindeverwaltung anzumelden. Dies gilt sowohl für Neuankömmlinge in Langenbruck als auch für Umzüge innerhalb der Gemeinde.

Melden Sie sich bitte innerhalb von 14 Tagen vor Ihrem Wegzug bei unserer Gemeindeverwaltung ab. Die Abmeldung ist kostenlos. Bringen Sie Ihren persönlichen Ausweis und, falls zutreffend, den Schriftenempfangsschein oder Ausländerausweis mit.

Ja, Sie können Ihren Wohnsitzwechsel auch online über unser Formular melden. Besuchen Sie hierfür bitte unsere Webseite und nutzen Sie den entsprechenden Online-Dienst für Anmeldungen, Adressänderungen oder Abmeldungen.

Kontakt

Weitere Fragen?

Öffnungszeiten:

Mo:  08.15 – 11.45 Uhr & 15.00 – 17.00 Uhr
Di:    Geschlossen
Mi:   08.15 – 11.45 Uhr
Do:  08.15 – 11.45 Uhr & 15.00 – 17.00 Uhr
Fr:    08.15 – 11.45 Uhr

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