Gelegenheitswirtschaftspatent

 

Gebührenansätze:

Gelegenheitswirtschaftsbewilligung:

Veranstaltungen

Bis 100 Personen/Plätze

Fr. 50.-/Tag

 

Bis 500 Personen/Plätze

Fr. 100.-/Tag

 

Bis 1'000 Personen/Plätze

Fr. 200.-/Tag

 

Bis 2'000 Personen/Plätze

Fr. 300.-/Tag

 

Bis 5'000 Personen/Plätze

Fr. 400.-/Tag

 

Ab 5'000 Personen/Plätze

Fr. 500.-/Tag

Für alkoholfreie Betriebe können die Gebühren bis 50 % reduziert werden. Gemeinnützigen Gelegenheitswirtschaften kann die Bewilligungsgebühr teilweise oder ganz erlassen werden.

 

Freinachtbewilligung:

Freinacht

Bis 01.00 Uhr

Fr. 30.- pro Freinacht

 

Bis 02.00 Uhr

Fr. 30.- pro Freinacht

 

Bis 03.00 Uhr

Fr. 40.- pro Freinacht

 

Bis 04.00 Uhr

Fr. 45.- pro Freinacht

 

Bis 05.00 Uhr

Fr. 50.- pro Freinacht

 

   

Auflage zum Jugendschutz:

Seit dem 1. Mai 2002 gelten gemäss Lebensmittelverordnung des Bundes gesamtschweizerisch einheitliche Regelungen betreffend der Abgabe alkoholischer Getränke.

Gemäss Art. 37a der vorerwähnten Bundesverordnung dürfen einerseits keine alkoholhaltigen Getränke an unter 16-Jährige abgegeben werden und andererseits müssen am Verkaufspunkt deutlich sichtbare Schilder angebracht werden, welche auf diese und die Bestimmungen des eidgenössischen Alkoholgesetzes hinweisen.

Um diesen "Jugendschutzbestimmungen" betreffend Verkauf und Ausschank von alkoholischen Getränken gerecht zu werden, bitten wir Sie, das beiliegende Plakat und je nach Grösse ihres Anlasses weitere selbsterstellte Kopien, in den Festräumlichkeiten aufzuhängen und entsprechende Hinweise auf den Getränkekarten anzubringen . Gleichzeitig bitten wir Sie, Ihr Verkaufs- und Servicepersonal zu instruieren, dass die gesetzlichen Bestimmungen unbedingt eingehalten werden müssen und auch Ausweise verlangt werden dürfen.